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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1025 -
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Seite - 1025 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1025 [9.4] 4to zu ainer preu weiß gersten bier seyndt 40 gegupffte Wiener mözen gerstenmalz zunehmen, undt der gusß auff 42 emer bier anzutragen, hiervon müessen die preumaister dem armen hauß 36 emer verraitten, die übrige 6 emer bleiben ihren thails zur fühl, thails vor ihr undt der preuknecht deputat, nicht weniger müessen sie von diesen 36 emer denen bier versilberern die gebühr ohne weittern entgeldt des spitals raichen, wie auch weegen des nachbiers, so sie aber unter dem nahmen eines guethen biers nicht auß führen noch verkhauffen dörffen, von jeder preu 1 fl. 30 xr. bezahlen; [9.5] 5to zu ainer preu braun gmain bier sollen auch 39½ mezen gegupffte Wienner mezen gersten malz neben 7 pfundt hopffen passiert sein undt der gusß auff 50 emer angetragen werden, zur außfühl sowohl weegen der grosßen väsßl als sonsten [/] werden erlaubt 2½ emer, vor die preu knecht zu ihren trunckh 2 emer undt des preumaisters deputat ½ emer, demnach bleiben dem armen hauß zu verrechnen 44½ emer, waß aber an der fühl erspart wirdt, gehöret denen preumaistern zue; [9.6] da undt zum fahl aber 6to sich bey visirung ain undt andern biers mehrer auff der khüel alß die hievorige erlaubt undt dictirte güsß zaigen, befünden solte, mueß alle diese übermasß dem spital treu undt auffrichtig verraittet werden; waß demnach [10.] zechentens von zeit zu zeit sowohl an khörnern unndt hopffen erkhaufft, auch gemälzet undt verwendet wirdt, daß sollen die preumaister alles fleisßes auffnotiren undt hierüber alle monath, gleichwie solches bißhero gebräuchig gewesen, den bierschreiber oder haußpfleger ein particular unter ihr, preumaister, handtschrifften undt potschafften einhändigen. [/] [11.] Ailfftens die verschleisßung des biers haben die preumaister mittels ihres bierversilberers selbst zu thuen undt zwar vor allen die b(ü)r(gerlichen) bierleuthgeb häußer nach notturfftt zu versehen, daß übrige aber denen partheuen, so sich hierumben anmelden, nach der gewöhnlichen sazung hinauß zu geben undt zu verkhauffen, waß nun daß versilberte bier in geldt außtragt, sollen die preumaister dem bierschreiber oder haußpfleger von monath zu monath einraichen, in daß particular ordentlich einstellen undt die bezahlung hierumben allezeit sechs wochena nach dem verflosßenen monath, worinnen daß bier gepraüet undt versilbert worden, zu hanndten ernanten bierschreibers oder haußpflegers zichtig undt ohne anstandt zu thuen (dieses wirdt nicht bewerkhstelliget); bey dieser versilberung aber sollen die preumaister sich dergestallten in obacht nehmen, auch ihren [/] untergebenen preugesindt ernstlich einsagen, daß ohne vorwisßen deren von einer hochlöb(lichen) kay(serlichen) ministerial banco deputation auffgestellten extra bier beschreiber kein bier außgeführt noch außgetragen oder im hoff alda versilbert werde, allermasßen mann sich in hoc passu auff die ihnen, preumaistern, intimirte orthnung undt darin dessentweegen dictirte straff bezogen haben will; unndt weillen diese extra bierbeschreiber zu dem enndte dahin gestellt seyndt, daß alles führendte bier durch sie auff daß genaueste beschrieben, sodann im banco ambt jeder emer per 30 xr. verauffschlägtb werde, alß sollen die preumaister von allen undt jeden außführenden bier, es gehöre nun zue, wem es immer wolle, diesen auffschlag dem bierschreiber oder haußpfleger behändigen (diesen will der preumaister im spi[/]tal absolute nicht nachkomben, absonderlich aber will er des spitals auffschlag nicht bezahlen), welcher sodan im banco ambt die richtigkeith hierumben zu pflegen wisßen wirdet. a In linker Spalte: Dieses wirdt nicht bewerckhstelliget. b In linker Spalte: Diesem will der preumaister im spital absolute nicht nachkomben, absonderlich aber will er des spitals auffschlag nicht bezahlen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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