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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1025
[9.4] 4to zu ainer preu weiß gersten bier seyndt 40 gegupffte Wiener mözen
gerstenmalz zunehmen, undt der gusß auff 42 emer bier anzutragen, hiervon müessen die
preumaister dem armen hauß 36 emer verraitten, die übrige 6 emer bleiben ihren thails
zur fühl, thails vor ihr undt der preuknecht deputat, nicht weniger müessen sie von diesen
36 emer denen bier versilberern die gebühr ohne weittern entgeldt des spitals raichen, wie
auch weegen des nachbiers, so sie aber unter dem nahmen eines guethen biers nicht auß
führen noch verkhauffen dörffen, von jeder preu 1 fl. 30 xr. bezahlen;
[9.5] 5to zu ainer preu braun gmain bier sollen auch 39½ mezen gegupffte Wienner
mezen gersten malz neben 7 pfundt hopffen passiert sein undt der gusß auff 50 emer
angetragen werden, zur außfühl sowohl weegen der grosßen väsßl als sonsten [/] werden
erlaubt 2½ emer, vor die preu knecht zu ihren trunckh 2 emer undt des preumaisters
deputat ½ emer, demnach bleiben dem armen hauß zu verrechnen 44½ emer, waß aber
an der fühl erspart wirdt, gehöret denen preumaistern zue;
[9.6] da undt zum fahl aber 6to sich bey visirung ain undt andern biers mehrer auff der
khüel alß die hievorige erlaubt undt dictirte güsß zaigen, befünden solte, mueß alle diese
übermasß dem spital treu undt auffrichtig verraittet werden; waß demnach
[10.] zechentens von zeit zu zeit sowohl an khörnern unndt hopffen erkhaufft, auch
gemälzet undt verwendet wirdt, daß sollen die preumaister alles fleisßes auffnotiren undt
hierüber alle monath, gleichwie solches bißhero gebräuchig gewesen, den bierschreiber
oder haußpfleger ein particular unter ihr, preumaister, handtschrifften undt potschafften
einhändigen. [/]
[11.] Ailfftens die verschleisßung des biers haben die preumaister mittels ihres
bierversilberers selbst zu thuen undt zwar vor allen die b(ü)r(gerlichen) bierleuthgeb
häußer nach notturfftt zu versehen, daß übrige aber denen partheuen, so sich hierumben
anmelden, nach der gewöhnlichen sazung hinauß zu geben undt zu verkhauffen, waß
nun daß versilberte bier in geldt außtragt, sollen die preumaister dem bierschreiber
oder haußpfleger von monath zu monath einraichen, in daß particular ordentlich
einstellen undt die bezahlung hierumben allezeit sechs wochena nach dem verflosßenen
monath, worinnen daß bier gepraüet undt versilbert worden, zu hanndten ernanten
bierschreibers oder haußpflegers zichtig undt ohne anstandt zu thuen (dieses wirdt nicht
bewerkhstelliget); bey dieser versilberung aber sollen die preumaister sich dergestallten in
obacht nehmen, auch ihren [/] untergebenen preugesindt ernstlich einsagen, daß ohne
vorwisßen deren von einer hochlöb(lichen) kay(serlichen) ministerial banco deputation
auffgestellten extra bier beschreiber kein bier außgeführt noch außgetragen oder im hoff
alda versilbert werde, allermasßen mann sich in hoc passu auff die ihnen, preumaistern,
intimirte orthnung undt darin dessentweegen dictirte straff bezogen haben will; unndt
weillen diese extra bierbeschreiber zu dem enndte dahin gestellt seyndt, daß alles führendte
bier durch sie auff daß genaueste beschrieben, sodann im banco ambt jeder emer per 30
xr. verauffschlägtb werde, alß sollen die preumaister von allen undt jeden außführenden
bier, es gehöre nun zue, wem es immer wolle, diesen auffschlag dem bierschreiber
oder haußpfleger behändigen (diesen will der preumaister im spi[/]tal absolute nicht
nachkomben, absonderlich aber will er des spitals auffschlag nicht bezahlen), welcher
sodan im banco ambt die richtigkeith hierumben zu pflegen wisßen wirdet.
a In linker Spalte: Dieses wirdt nicht bewerckhstelliget.
b In linker Spalte: Diesem will der preumaister im spital absolute nicht nachkomben, absonderlich
aber will er des spitals auffschlag nicht bezahlen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin