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1030 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
[10.] 10mo Er, geschiermayr und dermahlen zu gleich angesezter stadlmayr, aber ist
nicht allein schuldig, daß waß ihme diß orths vorgeschriben worden, treulich zu vollziehen,
sondern auch, waß er sonst dem spital nuzliches befindten wirdt, zu verrichten verbundten,
des spitals schadten zu wendten und nuzen zu befördern, wie es einen getreuen dienner
zuestehet und er gegen Gott und der obrigkeit zu verantwortten wisßen wirdt.
[11.] 11mo Wann er auch in dißen, seinen diensts verrichtungen fählen oder dem
spital zu schadten handlen solte, solle er destwegen vor denen herren superintendenten,
spitlmaister und gegenschreiber oder auch [/] wohl gar einen löb(lichen) statt rath
zu stehen und hierumben redt und antwortt zu geben haben, daß er auch deme
allen gehor(sam) nachkomben und dem armenhauß getreu und redlich dienen
wolle, desßentwegen solle er vor denen herren superintendenten, spitlmaister und
gegenschreiber ein ordentliches jurament ablegen.
[12.] 12mo So hatte vormahls ein stadlmayr für alle diße seine diensts verrichtungen
zur jähr(lichen) besoldtung 40 fl. und 18 fl. weingeldt, dann zur kost für sich und sein
weib an fleischtägen 2 lb. rindtfleisch; zu Osstern, Pfingsten, Weyhnächten, Fasching
und Martini jedes mahls 2 lb. brättl, täg(lich) 2 baar starkhes brodt, wochent(lich) ½
lb. schmalz, 3 mahl krauth und rueben, jähr(lich) 6 achtl salz, 2 mezen semmelmeel, 1
mezen [/] arbes, 1 mezen linnß, 1 mezen prein, 12 lb. gärnene inßleth körzen, brennholz
die notturfft; 120 stuckh khörrbößen, und in der Fasten 3 scheitterstokh fisch und 9
häring zum genuß gehabt, für all obiges aber ist bey der von einem löb(lichen) stattrath
jüngst gemachten neuen spitals würthschaffts einrichtung einem stadlmayr jähr(lich) 150
fl. in geldt außgeworffen worden, bey welchen es auch in so lang, alß es einem löb(lichen)
stattrath beliebig seyn wirdt, sein verbleiben haben, dergestallten, daß ihme, geschiermayr
und zugleich angesezten stadlmayr, von solchen 150 fl. die für desßen adjuncten auch
vormahls außgeworffen geweste 95 fl. kostgeldt zuefallen, anbey die grädten und amb
von allen geströh, weillen er daß gehäkh für die sambent(lich)e zug rosß ohne weitern
lohn schneiden [/] lasßen mueß, gleich vorhinigermasßen noch fernerhin zu seinen genuß
oder verkhauff und weegen des anbau jähr(lich) 2 paar schuech haben, die übrige 55 fl.
aber desßen adjuncten, weillen solcher ihme in allem und jeden an die handt zu gehen
verbundten und obligiret ist, anstatt seiner vorigen 40 fl. geraicht werden, und also die
jenige 135 fl. (wie gleich anfangs gemeldet worden) dem armen hauß zu nuzen widerumb
gänzlich auffgehebt seyn sollen.
Zu wahrer urkhundt desßen ist diese instruction mit des burgerspitals gewöhnlichen
mittern signet geförttiget unnd von denen herren superintendenten, spitlmaister
und gegenschreiber aigenhändig unterschrieben, nicht weniger auch selbe von
ihme, Mathiaßen [/] Alphons, geförttigter, bey gm(eine)r statt Wienn buechhalterey
gleichlauttendt gelasßen worden. Actum Wienn im burgerspital, den 15ten Aprilis 1720.
Nr. 178
Instruktion für Mathias Erhard, Bürgerspital-Stadelschaffer in Wien.
Wien, 1737 Dezember 31
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74)
Rückvermerk: Instruction eines in burgerspitals Landtstrasser stadl neü angestelten stadl-
schaffer betr(effend).
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin