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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1033
seinen nachfolgeren ohne consequens) befreyen, undta ihme solche arbeitha der mahlen
nicht aufbürden wollen.
[10.] Zehendens ware auch vorhin seinen vorfahren daß strohschneiden, so vill für
die spitals rossen von nöthen gehabt, gegen genossenen grädten und ambs, so von denen
spitals traydern abgefahlen, über lassen worden, [/] solches aber ist dermahlen aufgehebt
und wirdt zu St. Marx verrichtet, mithin das bedürfftige ghäckh für die zu St. Marx und
in spital befündliche rossen von dannen gelieffert werden muß, folglich verbleiben die
gräden und amb dem spital zu eigener disposition oder verkauff. Weithers
[11.] ailfftens er, stadlschaffer, nicht allein schuldig das, was ihme diss orths
vorgeschrieben worden, getreulich zu vollziehen, sondern auch, was er sonst dem spital
nutzliches befinden wirdt, zu verrichten verbunden, des spitals schaden zu wenden und
nuzen zu befördern, wie es einem getreuen bedienten zuestehet undt er gegen Gott und
der obrigkeit zu verantworden wissen wirdt.
[12.] Zwölfftens wann er auch in diesen seinen dienstverrichtungen fähle, dem
spital zu schaden handlen oder diese instructionpuncta nicht beobachten solte, hat er
hierumben vor offt men[/]tionirter subdelegirter commission herrn spitlmeister undt
gegenschreiber in alweg zu stehen und gebührende redt undt antwortt hierumben zu
geben.
[13.] Dreyzehendens damit er, stadlschaffer, aber auch wohl wisse, waß selber für
obangeführte treue dienst verrichtungen zur belohung haben, so seyndt demselben
vermög der von einer hochlöb(lichen) kay(serlichen) hoff commission sub dato 23ten
Septembris 1737 herabgedigenen verordnung zu einer jahrs besoldung nebst der in
obbesagten stadl außgezaigten freyen wohnung die vorhinige jahr(liche) ain hundert
undt funffzig gulden zuerkant worden, welche er auß dem spitlambt gegen quittung
zu empfangen hat. Daß er aber deme allen getreulich nachlebe und dem armen hauß
aufrichtig dienen wolle, derowegen die gebrauchige angelobung in der burgerspitals
grundtstuben abzulegen habe.
Zu urkundt dessen seynd dieser in[/]struction vier gleichlauttende exemplaria errichtet,
mit des spital gewöhnlichen mitteren ambts signet und des Mathias Erhardt ferttigung
corroboriret, folgends ein exemplar bey handen der subdelegirten commission, das zweyte
gemainer statt buchhalterey, daß dritte in das spitlambt und daß vierte bemelden Erhardt
übergeben worden. Actum Wien, den 31. Decembris anno 1737.
[L. S.] Johann Baptist Keytmayr, p. t. comissarius
Hieronymus Manhardt, p. t. commissarius
Joha(nn) Christian Bitt, commissarius
Ferdinand Eberl, commissarius
Johan Michael Holzer, commissarius
Niclas Michael Schweitzer, spitlmaister
Johann Constantin Schmitzhausen, gegenschreiber
[L. S.] Mathias Erhardt, stadelschaffer
[/] Anheundt zu enndt gesezten dato hatt invermelter stadlschaffner in der grundtstuben
an aydt statt angelobt. Actum Wienn in burgerspital, den 23ten Januarii 1738.
a–a Am unteren Seitenrand nachgetragen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin