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1056 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
burgerspital den kay(serlichen) zechent possidiren wirdt, dem ordinari burgerspitals alß
oberzechenthandler mit folgen der instruction zu adjungiren.
[1.] Erstlich ist der unterzechenthandler mit allen gehorsamb und respect denen herrn
superintendenten und spitlmaister unterworffen und was von selbigen ihme in billichen
sachen anbevohlen wird, solches hat er unwaiger(lich) zu verrichten. [/]
[2.] Andertens solle er gleich wie des spitalsordinari oder oberzechenthandler zu
gewöhn(lichen) zeiten, daß zechentambt zu fraequentiren, nach geendigtem wein lösen
denen keller beschreibungen und pacturen beywohnen, des spitals aigene so wohl alß daß
kayser(liche) geföhl in bahren gelt und mosst helffen einbringen unnd auf Liechtmesß
neben andern herrn zechenthandlern schliessen abraitten und auff vorhörige, dem
herrn spitlmaister gethanene verkündtung die cassa auszellen; allermassen er bey diser
zechent cassa die neben spörr und hierzue ain besondern schlüsßel hat, welche bahre
geföhl so wohl alß den in lösen einkombenten zechent mosst des burgerspitals ordinari
der oberzechenthandler zu übernemen, gehöriger orten einzulüffern und hierüber
gebührende raittung und zwar über beede, alß kay(serliche) und burgerspital(ische),
particulariter zu thuen hat.
[3.] Gleiche beschaffenheit hat es drittens mit dem kay(serlichen) und bürg(erlichen)
spital(ischen) traydt zechent so ebenmessig des burgerspitals oberzechenthandler
einzubringen und zu verraitten hat, darbey aber solle der unterzechent[/]handler ihme, wo
es von nöthen, an die handt gehen, zu zeiten die felder bereitten und nachschauen, ob die
currenten recht ausstecken und die fuhrleuth ihre fuhren schuldiger massen verrichten.
[4.] Weillen auch vierttens daß spital über der Thonau unterschid(liche) wein und
traydt zechent jähr(lich) in bestand verlassen, alß sollen beede zechenthandler auff
verordnung der herren superint(endenten) und spitlmaister vor der ärndtzeit die felder
und weing(ärten) besichtigen, die beschaffenheit deren wohl beowachten und den befundt
fideliter relationiren, damit nach ihren bericht der bestand gemacht werden könne.
[5.] Fahls auch fünfftens ain oder anderes kay(serliches) oder burgerspitälisch
zechentbahres grundtstuck in ain garten geben oder sonsten verändert werden wolte, hat
er, unterzechenthandler, neben dem oberzechenthandler den augenschein einzunehmen
und bey auffrichtung des contracts dahin zu schauen, damit weder dem kaysser noch dem
burgerspital zu kurz gescheche, vorderist aber weillen dergleichen contract in perpetuum
auffgerichtet und nimer verändert werden können. [/]
[6.] Er ist aber sechstens nicht allein dem, was hiervorstehet, nachzukomen schuldig,
sondern was er weiters dem spital nuzl(ich) und guett sein befinden wird, zu verrichten,
schaden zu wenden, nuzen zu befördern und, wie es ainem treuen diener zuestehet, zu
verhalten obligirt unndt verbunden.
[7.] Sübentens, da er auch wider dise instruction handlen solte, solle er darumben
bey denen herren superintendenten und spitlmaister oder ainen löb(lichen) stattmagistrat
zu stehen und gebührende satisfaction zu geben schuldig sein, daß er auch deme
allen gehorsamb nachkomen und dem armen hauß getreu und redlich diennen
wolle, dessentwegen solle er vor denen herren superint(endenten) und spitlmaister ain
ordent(liches) jurament ablegen.
[8.] Achtens, damit er auch wüsse, was er für solche sein verrichtung zur besoldung
habe, ist dieselbe des jahrs 150 fl. und sonst weiter nichts, welche er auß handen des
oberzechenthandlers von denen aingehenden zechentgeföllen gegen quittung zu
empfangen hat, im übrigen wan er sich wohl halt, hat er vorderist die belohnung von
Gott, von der obrigkeit aber ferrere promo(ti)on zu hoffen. [/]
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin