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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1061 -
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IX.2 Wien: Spital im Wiener Zucht- und Arbeitshaus (Edition Nr. 191) 1061 Josephi bis Michaelis früh von 6 bis 8 uhr und die weiber von 8 bis 10 uhr, von Michaelis bis Josephi aber die männer von 7 bis 9 uhr, und die weiber von 9 bis 11 uhr unter begleitung der wache, und bey verschlossenen thüren das baad gebrauchen, sodann aber durch die wache in ihre bestimmte zimmer aufgeführet werden. [7.] Reinigkeita des spitalsa Diese reinigung und säuberung bestehet aus den nemlichen verrichtungen wie in dem strafhause, das ist in der austragung der nachttöpfe, säuberung der gänge und stiegen, holz und wassertragen, holzhaken und schneiden, einheitzen u(nd) d(er) g(leichen), welche verrichtung von ebendenselben [/] sträflingen, welche die häuslichen arbeiten in dem strafhause verrichten, besorget werden. Die ab- und ausreibung der zimmer auf pablatschen geschieht wochentlich einmal, das ist alle Samstage, jedoch werden alle krancken zimmer, um die reinigkeit zu erhalten, täglich frühmorgens und zwar im winter gleich nach dem einheitzen, im sommer aber gleich nach aufschliessung der zimmer durch die angestellten kranckenwärter und warterinnen mit einem nassen, über den kehrbesen gebundenen fetzen sauber und reinlich ausgekehret, wobey fenster täglich durch eine halbe stunde geöffnet, im sommer aber den ganzen tag bey guter witterung offen gehalten, dann die zimmer mit brennendem wachholderholz öfters des tags [/] ausgereiniget werden. Die säuberung der gange und stiegen geschieht wochentlich einmal, die reinigung des kochgeschirrs, als da ist die für die gekokte gehörigen krüge, schalen, häfen und medicintiegel, wird durch die krankenwärter und wärterinnen besorget. Auf den gängen und bey dem eingange des spitals brennen mit unschlitt gefüllte lampen und weil hier, so wie im strafhause auf die reine erhaltung der mauer gesehen wird, so sind sie gleich wie jene des strafhauses mit blechernen schirmen versehen. [8.] Sicherheitb des hausesb Mit solcher hat es hier, wie mit jener im strafhause gleiche bewandtniß, und müssen die dasigen rauchfänge zur gehörigen zeit gefeget werden, [/] auch ist alles holzdörren bey den öfen auf das scharfeste verbothen. Die lampen müssen gleichmässig von dem schliesser des strafhauses täglich angezunden und ausgelöscht werden, welcher sowohl als die in dem spital auf dem posto befindliche wache zur abwendung aller feuers gefahr auch in den feuerstätten nachsehen muß. Die asche wird mit jener des strafhauses in einem nicht feuersgefährlichen orte aufbehalten. [9.] Beheitzungc des krankenzimmersc Diese erhält ihre bestimmung gemäß der für das strafhaus dießfalls vorgeschriebenen ordnung nach der grösse des zimmers und nach der kälte, nur das öfter einheitzen oder nachlegen, welches so wie die erste beheitzung durch die gesunden [/] sträflinge geschicht, hängt von der anwendung des physici ab, welcher selbes nach dem grade der kälte oder nach dem für die kranken erforderlichen bedürfnisse zu bestimmen hat. Die vorgabe der für das spittal täglich erforderlichen quantität holzes wird von seite des strafhauses besorget. a–a Im Original unterstrichen. b–b Im Original unterstrichen. c–c Im Original unterstrichen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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