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IX.2 Wien: Spital im Wiener Zucht- und Arbeitshaus (Edition Nr. 191) 1061
Josephi bis Michaelis früh von 6 bis 8 uhr und die weiber von 8 bis 10 uhr, von Michaelis
bis Josephi aber die männer von 7 bis 9 uhr, und die weiber von 9 bis 11 uhr unter
begleitung der wache, und bey verschlossenen thüren das baad gebrauchen, sodann aber
durch die wache in ihre bestimmte zimmer aufgeführet werden.
[7.] Reinigkeita des spitalsa
Diese reinigung und säuberung bestehet aus den nemlichen verrichtungen wie in dem
strafhause, das ist in der austragung der nachttöpfe, säuberung der gänge und stiegen,
holz und wassertragen, holzhaken und schneiden, einheitzen u(nd) d(er) g(leichen),
welche verrichtung von ebendenselben [/] sträflingen, welche die häuslichen arbeiten
in dem strafhause verrichten, besorget werden. Die ab- und ausreibung der zimmer
auf pablatschen geschieht wochentlich einmal, das ist alle Samstage, jedoch werden
alle krancken zimmer, um die reinigkeit zu erhalten, täglich frühmorgens und zwar
im winter gleich nach dem einheitzen, im sommer aber gleich nach aufschliessung der
zimmer durch die angestellten kranckenwärter und warterinnen mit einem nassen,
über den kehrbesen gebundenen fetzen sauber und reinlich ausgekehret, wobey fenster
täglich durch eine halbe stunde geöffnet, im sommer aber den ganzen tag bey guter
witterung offen gehalten, dann die zimmer mit brennendem wachholderholz öfters des
tags [/] ausgereiniget werden. Die säuberung der gange und stiegen geschieht wochentlich
einmal, die reinigung des kochgeschirrs, als da ist die für die gekokte gehörigen krüge,
schalen, häfen und medicintiegel, wird durch die krankenwärter und wärterinnen
besorget. Auf den gängen und bey dem eingange des spitals brennen mit unschlitt gefüllte
lampen und weil hier, so wie im strafhause auf die reine erhaltung der mauer gesehen
wird, so sind sie gleich wie jene des strafhauses mit blechernen schirmen versehen.
[8.] Sicherheitb des hausesb
Mit solcher hat es hier, wie mit jener im strafhause gleiche bewandtniß, und müssen die
dasigen rauchfänge zur gehörigen zeit gefeget werden, [/] auch ist alles holzdörren bey den
öfen auf das scharfeste verbothen. Die lampen müssen gleichmässig von dem schliesser
des strafhauses täglich angezunden und ausgelöscht werden, welcher sowohl als die in
dem spital auf dem posto befindliche wache zur abwendung aller feuers gefahr auch in
den feuerstätten nachsehen muß. Die asche wird mit jener des strafhauses in einem nicht
feuersgefährlichen orte aufbehalten.
[9.] Beheitzungc des krankenzimmersc
Diese erhält ihre bestimmung gemäß der für das strafhaus dießfalls vorgeschriebenen
ordnung nach der grösse des zimmers und nach der kälte, nur das öfter einheitzen oder
nachlegen, welches so wie die erste beheitzung durch die gesunden [/] sträflinge geschicht,
hängt von der anwendung des physici ab, welcher selbes nach dem grade der kälte oder
nach dem für die kranken erforderlichen bedürfnisse zu bestimmen hat. Die vorgabe
der für das spittal täglich erforderlichen quantität holzes wird von seite des strafhauses
besorget.
a–a Im Original unterstrichen.
b–b Im Original unterstrichen.
c–c Im Original unterstrichen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin