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X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203) 1081
Den kaaß hollet der hausknecht von dem Matterstorffer kaaßmacher, welcher am ende
des jahrs bezahlet wird.
Ingleichen hollet dieser auch die körtzen quartallweis.
Der essig wird auch von herrn kastner abgehollet, über alles dieses mus der pfleger eine
eugene nottation halten.
Herr wirtschafftschaffer hat krauth und ruben abzugeben, worauf der pfleger genau zu
sehen hat, das er es richtig empfanget, weil er solches wider portion weis hergeben mus,
sonst seynd immer zanckereyen.
Herr wirtschafftschaffer übergibt auch das brennholtz in das spitall, welches herr pfleger
auf eine eugene nottation einschreiben mus, damit er genau darüber quittiren kann, in
gleichen vor Ostern 3 fartl und anfangs September bey den ausbutzen 4 fartl böthstroh.
Nr. 200
Speiseordnung des Herrschaftspitals in Forchtenstein/Forchtenau.
Forchtenstein, 1817
Archiv: EPA, Burg Forchtenstein, Forchtenstein Spitalrechnung 1818 (Beilage Nr. 12: Nro 12
zur Forchtenauer spital rechnung mit inlage nro 13)
Speiszettel
Sontag: Nudln in der rindsuppe, dann sauerkraut mit rindfleisch und schweinenen, so
lange solches dauert, beiläufig 1 lb. per kopf.
Montag: Leere rindsupe, dann gerstbrein mit rindfleisch.
Dienstag: Leere rindsupe, dann saure oder, wenn solche sind, auch süße rüben mit
rindfleisch und schweinenen, so lang solches dauert, beiläufig 1 lb. pro kopf.
Mittwoch: Speck knödel in ihrer eigenen sudsuppe.
Donerstag: Rindsupe, dann sauerkraut oder zur zeit auch süßes kraut mit rindfleisch und
schweinenen, so lang solches dauert.
Freitag: Leere einbrenn supe und geschmalzene nudl.
Samstag: Leere einbrenn supe oder leere fißolen, erbsen oder linsen supe und rittschet
oder hirs brein. [/]
Naturalienverwendung nach 25 persohnen
Zu nudln in die suppe 1½ gegupftes maßl mund mehl.
Zu speck knödl 3 maßl mehl gegupft, 2 lb. speck, göderl oder bauchfleck und 2 lb.
schmalz.
Zu den geschmalzenen nudl 1¾ lb. rindschmalz 3 maßl mehl gegupft.
Zum rittschet einbrennen 12/4 lb. rindschmalz, 1 gestrichenes maßl oder 4½ halbe
gerstbrein, dann 2½ h(albe) fisolln oder erbsen.
Zum hiersbrein 6 halbe.
Zum einbrennen täglich ausser, wann speck knödl gegeben werden, und zwar an
fleischtägen 12/4 lb. speck oder 12/4 lb. schweinschmalz und 1½ gegupftes maßl mehl. An
fastägen eben ½ gegupftes maßl mehl, das schmalz jedoch ist schon oben bei rittschet und
geschmalzenen nudln ersichtlich.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin