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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1082 -
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1082 X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203) Zum gerstbrein 6 halbe. Rindfleisch täglich auf die persohn ½ pfund mithin 12½ pfund. Zuwachs: Da nach dieser verwendung berechneter massen 224 maßl mehl entübrigen, so könnte auch an den Mond-, Dienst- und Donerstägen jedes mahl eine halbe portion mehl speiß, in die suppe allenfalls zweckerl oder fleckerl mit unter gegeben werden. Hienach entstehet eine grössere mehls verwendung nach 52 Mond-, 52 Dienst- und 52 Donerstägen, jeden tag à ½ maßl gegupft von 78 ganzen maßln gegupft, welche durch die obige supernatans beim mehl allerdings werden bestritten werden können. Forchtenau, am 31ten December 1817 Friedrich Maschler, spitalpfleger Vidi Anton Wanka, verwalter, mpria. Nr. 201 Ordnung des Herrschaftspitals in Lockenhaus. Eisenstadt, 1776 Mai 16 Archiv: BLA, FA Esterházy, Repositorium 82, Fasz. C (Spitäler Neckenmarkt, Pöttsching, Forchtenau, Güns/Köszeg), Nr. 41–46 [MF 115] Schuldigkeitena dieser spittälera Ihre schuldigkeiten seynd im männerzimmer in einer ramen aufgehänckt und enthalten folgendes: Jesusb Maria Augustinusb Obligationes, so die arme spittäler in dem hochfürstlichen marckt Lockenhauß und das allmoßen, so sie von ihro hochgräflichen excellenz herrn herrn grafen Nicolao Draskovics empfangen, schuldig und jährlich verpflichtet seynd bey ihren gewissen zu verrichten. [1.] 1mo, c Alle tage frühe, nachmittag und zu abends müssen sie jederzeit einen rosenkrantz betten, darzu alle tage eine heilige meß hören. [2.] 2do, d Alle Mittwoch und Freytag müssen sie bey dem heiligen grab frühe einen rosenkrantz betten. [3.] 3tio, e Alle monath wie auch an allen heiligen Frauentägen, an den festtägen des heiligen [/] Josephi, den 19ten Martii; des heiligen Joachims, den 18ten Augu(st); des heiligen Antonii von Padua, den 13ten Junii; der heiligen mutter Anna, den 26ten Julii, und des heiligen Ignatii, den 31ten Julii, müssen sie beichten und communiciren. [4.] 4to, f Ingleichen müssen sie auch das Gottes haus, so offt man sie begehren wird, fleissig und sauber auskehren. a–a Im Original unterstrichen. b–b Im Original unterstrichen. c Im Original unterstrichen. d Im Original unterstrichen. e Im Original unterstrichen. f Im Original unterstrichen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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