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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1085 -
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X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203) 1085 Nr. 202 Gebetsordnung des Herrschaftspitals in Neckenmarkt. Eisenstadt, 1776 Mai 16 Archiv: BLA, FA Esterházy, Repositorium 82, Fasz. C (Spitäler Neckenmarkt, Pöttsching, Forchtenau, Güns/Köszeg), Nr. 41–46 [MF 115] Spittälera schuldigkeitena Die vorgeschriebene schuldigkeiten der spittäler sind folgende: Täglich müssen sich dieselbe um 5 uhr früh in die spittalkapellen begeben, alda fangen sie das gebett mit denen drey göttlichen tugenden an und schliessen es mit einem vatter unser, ave Maria und dem glauben zu ehren des heiligen Floriani, auf dieses folget die litaney des süssen nahmen Jesu, hernach das allgemeine gebett (nehmlich ich, armer sünder, wiedersage dem bösen feind etc.), sodann ein rosenkrantz für den durchlauchtigsten fürsten, fünf vatter unser und ave Maria für die rohrerische freündschafft, zwey vatter unser und ave Maria für die gutthäter; endlichen gehen sie in die pfarrkirchen, die heilige meß zu hören, unter welcher sie abermahl einen rosenkrantz für das hochfürstliche hauß betten, sonsten aber allen heiligen meesen beywohnen müssen. [/] Nachmittag um 1 uhr müssen alle wider in die kapellen zusamm kommen und drey rosenkrantz betten: den ersten für den gnädigsten fürsten, den anderten für alle gutthäter und den dritten für die arme seelen im fegfeüer. Um 5 uhr gegen den abend wird der abendseegen wie auch der englische rosenkrantz, die lauretanische litaney, ein rosenkrantz für das fürstliche haus, 10 vatter unser und ave Maria vor den verstorbenen Nickel Huszar und 2 vatter unser und ave Maria für die abgestorbene spittäler gebettet, womit das gebett beschlossen und alle tag ordentlich widerholt wird. Nr. 203 Gebetsordnung des Herrschaftspitals in Pöttsching. Eisenstadt, 1778 Oktober 15 Archiv: BLA, FA Esterházy, Repositorium 82, Fasz. C (Spitäler Neckenmarkt, Pöttsching, Forchtenau, Güns/Köszeg), Nr. 41–46 [MF 115] Schuldigkeitenb dieser spittälerb Sie müssen für das überkommende allmoßen täglich einen roßenkrantz betten und zwar am Sonntag: zur anbettung der allerheiligsten dreyfaltigkeit; Montag: für das lebende hochfürstliche haus; a–a Im Original unterstrichen. b–b Im Original unterstrichen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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