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Österreichs Staatsidee
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Seite - 17 - in Österreichs Staatsidee

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17 her Niemand vorgefunden, der philosophisch hätte nachweisen wollen, daß irgend eine Nation ans Liebe oder Achtung vor einem anderen Bolle verpflichtet gewesen wäre, für dasselbe in den Tob zu gehen. Sehen wir nun folgende Prämissen: 1) Im »sterrelchlschen Staate soll Recht und Gesetz (d. h. der staatliche Gefammtwille) und keineswegs materielle Gewalt oder Willkür herrschen; 2) der österreichische Staat ist aus verschiedenartigen Nationalitäten zu- sammengesetzt; 3) lein Voll besitzt Anrechte auf eine andere Na- tion und kann und darf letztere nicht als Mittel zu seinen speciel- len Zwecken benützen — so sehe ich wirklich nicht ein, wie man aus solchen Prämissen, falls man nicht den handgreiflichsten Trug- schluß begehen will, etwas anderes folgern könnte, als das Glelch- berechtigungsprincip aller Böller Österreichs. Wer sich diesem Grundsätze widersetzt und ihn auch theoretisch läugnet (wie z. B. die Ungarn im I. 1848 gethan haben, früher also, bevor sie ihn nicht lange vor der Katastrophe bei Vilägozz, in Szegedin, Juli 1849, anerkannten), muß zuerst entweder Alle, oder wenigstens. Eine von den vorangehendm Prämissen widerlegen, und es ist wenig daran gelegen, in welcher Ordnung sie gestellt werden. Wer jedoch das Princip in der Theorie zugiebt, seiner praktischen Durchführung aber sich widerfetzt: welchen Namen soll man einem solchen Weltweisen betlegen? Indessen dürfen wir es uns leider nicht verhehlen, daß der Widerstand gegen die praktische Durchführung des Glelch- berechtigungsprincipes nicht bloß von den Theilnehmern der Reichs- nnd Landesregierung in Österreich ausgeht, sondern daß er sich noch hartnäckiger im Geiste und in der Gesinnung einiger Völker gegen die übrigen kundgiebt; treffen wir ja diesen Geist klar genug ausgesprochen bei den Deutschen und Magyaren und theilweise auch bei den Polen und Italiänern. Da jedoch die Wirksamkeit der beiden zuletzt genannten Nationen in dieser Beziehung minder mächtig und bei den Italiänern auf das adriatische Küstengebiet, bei den Polen nur auf einen Theil Galiziens beschränkt ist, so werde ich mich hier eines längeren nicht mit ihnen beschäftigen. Auf alle diese Böller läßt sich zugleich zutteffend der bekannte Palaclch: Österreich'« Staatsid«. 2
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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