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Österreichs Staatsidee
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18 Satz anwenden: Ihr Thoren! Ihr verlangt nach Freiheit und wollt doch weder Recht noch Gerechtigkeit! Ich lsugne nicht, daß die Ungarn volles Recht haben mit freudigem Stolz auf die fast taufendjHhrige Dauer der Verfassung ihres Landes zu fchauen und für die weitere Erhaltung derselben, freilich in nach zeitgemäßen Bedürfnissen geänderten Umständen und Formen, ihre Krüfte einzusetzen; aber, ohne mich bei der Frage aufzuhalten, ob die ungarische Verfassung gleich von vorn- herein magyarischen oder slavischen Ursprunges war, wünsche ich wenigstens, daß man in Ungarn nicht allzusehr zwei ungemein wichtige Thatsachen ignoriren möchte. Es sind dies zuerst die un- geheueren Opfer, die die Länder der böhmischen Krone volle zwei Jahrhunderte (XVI u. XVII) hindurch, als noch der Roßschweif auf dem Ofener Schlosse wehte, zur Verteidigung der ungarischen Krone brachten — fragte ja doch damals einer von den böhmischen Landtagsmitgliedern, freilich thörichter Weise, ob denn das ge- sammte ungarische Königreich so viel werth sei, als man nur aus Böhmen auf die Erhaltung desselben verwendete; — dann zwei- tens der Umstand, daß das Princip der nationalen Gleichberechti- gung in keinem anderen Lande eine solche Geltung und Wahrung fand, als gerade in Ungarn alle die Jahrhunderte hindurch, so lange dort die alte Verfassung herrschte und die lateinische Sprache Sprache der Diplomatie, der Amter und der Schule war; die eigentliche Gefahr traf diefe Verfassung erst dann, als ihr diese stützenden Pfeiler weggenommen wurden. In der That wird es kaum Jemand lüugnen, daß man den unglückseligen Ereignissen des I. 1848 in den Ländern der ungarischen Krone durch das Szegedlner Dekret, von dem ich bereits Erwähnung gemacht, hätte zuvorkommen können, wenn dasselbe nur ein Jahr zuvor nicht nur proclamtrt, sondern auch wirtlich durchgeführt worden wäre; denn indem dasselbe erst fast p03t tostuw erschien und dazu noch gleich- sam in p»rtibu3 iicksÄiuN, konnte es natürlich keine andauernde Wirkung ausüben. Hat man ja auch nach dem Erscheinen des Oktoberdiploms 1860, als den Ungarn wenigstens ein Theil ihrer altertümlichen Autonomie zurückgestellt wurde, diese geltungslosen Dekrete vollständig vergessen und es wurde nicht nur in Amt und
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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