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Österreichs Staatsidee
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40 in seiner Kompetenz liegen. Dieses Alinea tonnte und sollte deutli- cher und präciser stilifirt werden, auf daß alle nicht überein- stimmenden, ja einander widersprechenden Deutungen desselben beseitigt würden. Der Herrscher, der das Recht der Böller zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung anerkannte und wollte, daß ihre historischen Rechte, insofern sie der Einheit und Machtstellung des Reiches nicht im Wege stehen, Anerkennung und Geltung finden, hatte gewiß und tonnte auch nicht die Absicht haben, z. B. die einseitig centralisirende und nivellirende Richtung der ehemaligen obersten Hoftanzlei für immer zu bestätigen, die weder mit den Wünschen der böhmischen Nation, noch mit der Verfassung und den Rechten des Landes, weder mit den hundertfachen Berschreibun- gen, Reversen und Eidschwüren aller gekrönten Könige Böhmens bis auf den noch lebenden Ferdinand V, ja nicht einmal mit dem wahren und dauernden Vortheile des Reiches verträglich war. Einer weiteren Erwähnung und Erwägung ist auch der Umstand werth, daß das Diplom, wenn es von solchen außerordentlichen Vorfällen spricht, stets nur das Wort „Behandlung" und keines- wegs auch „Erledigung, Entscheidung", gebraucht, so daß nach der „Behandlung" der Angelegenheiten an einem Orte, ihre endgiltige Erledigung und Entscheidung an andern Orten (d. h. in den Landtagen) hätte geschehen können und auch sollen. Eine solche Erklärung dieses Alinea's hat auch im Sinne der Autonomsten nichts Anstößiges in sich, da sich recht gut Borfälle denken lassen, in denen eine gemeinschaftliche Verständigung aller Böller auch in solchen Angelegenheiten als wünschenswert sich herausstellen kann, die nicht gerade die Einheit und Machtstellung des Reiches angehen. Aber in den Kreisen der Wiener Bureaulratie, (die sich des Gedankens nicht entfchlagen kann, daß das Heil Österreichs ewig nur von ihrer Bevormundung der Völker abhängt) herrschte andauernd eine entgegengesetzte Gesinnung und Tendenz vor und durch ihren Einfluß wurde die nur fakultative Berechtigung und Be- fähigung später in einen kategorischen Imperativ umgewandelt und zugleich anbefohlen, daß mit Ausnahme der Länder der un- garischen Krone alle erwähnten Bedürfnisse der Böller und Länder gemeinschaftlich (im engeren Reichsrath) behandelt und erledigt
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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