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Österreichs Staatsidee
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41 werden follen und muffen. Jeder unparteiische und nicht vorein- genommene Richter wird gewiß zugeben, daß ein jeder Satz, in dm man einen fo verschiedenen, ja felbst widersprechenden Sinn legen lann, nicht Nar genug und daher mangelhaft ist. Und doch berufen sich sowohl auf das Diplom felbst, besonders aber auf das erwähnte Alinea alle drei einander bekämpfenden Systeme und Parteien, die centraliftlfche nlmlich, dualiftifche und föderalistische. Die erste führt als Beweis an, daß das Patent vom 26. Februar 1861 felbft nur das zur That gewordene Oltoberdiplom fein will; die zweite weift darauf hin, daß ja das Diplom felbst den Unter- schied zwischen den Lindern der ungarischen Krone und den übrigen Lindern in der Gesetzgebung hervorhebt; die letzte behauptet endlich, daß sie die thatsichliche Durchführung des Diploms in feiner, ur- sprünglichen unzweifelhaften und gefunden Bedeutung beabsichtige. Daß auch von den hervorragendsten österreichischen Staats- minnern nicht alle sofort in den Geist der neuen Epoche, die durch das Oltoberdiplom begründet wurde, einzudringen verstanden, be- weisen gleich beim Beginne die zwei bisherigen Staatsminifter, Graf Goluchowsti und Ritter Schmerling selbst. Dem Erster« schien sogar aller politische Takt abhanden gekommen zu sein, da er gleichzeitig mit dem Ottoberdiplom, welches ausdrücklich die Gleichheit aller Stinde vor den Gesetzen gewihrleistete, jene Pro- vinzialstatute zu publiciren anfieng, die bereits unter feinem Bor- ginger, dem Minister Nach, formullrt und auf dem feudalen Princip der Stindeverfchiedenhe.it bafirt waren. Es scheint jedoch, daß auch Ritter Schmerling bei seiner Publicirung des Februar- patentes den Geist des Ottoberdiploms nicht richtig genug be- griffen oder wenigstens erwogen hatte. Wenn fchon der Herrfcher selbst freiwillig und auf die feierlichste Weife darauf Verzicht ge- leistet hatte, daß man den Unterthanen nur einseitig und ohne ihre Einwilligung Gesetze auferlege, Hütte da nicht vor Allem zwifchen ihm und den Untetthanen irgend ein Übereinkommen über das Gefetz der Gesetze d. h. über die Eonftltutionscharte ober über die Art geschehen follen, auf welche Weife künftighin Staats- gefetze zu Stande kommen und durchgeführt werben follen? Wohl weiß ich, daß man durch das beobachtete Vorgehen verschiedenen
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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