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Österreichs Staatsidee
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44 Widerspruch und Unterschied muß auch in die schwächsten Augen selbst solcher Leute fallen, die sich auf politische Verhältnisse nicht im mindesten verstehen. Aber unterlassen kann und darf ich nicht, auf jene verhängnißvolle Verordnung im Februarpatente aufmerl- sam zu machen, der zu Folge auch jene Angelegenheiten der Ge- setzgebung, die die gemeinschaftlichen NeichSverhsltnisse oder die Einheit und Machtstellung des Staates nicht berühren, dem Central- reichsrath und den Landtagen zugleich zugewiesen und zugetheilt werden, freilich auf eine solche Art, daß der Löwenantheil dem Ueichsrathe zufällt. Wer sieht es nun nicht, daß bei einer solchen Bertheilung zwischen zwei Faktoren dem Competenzstreite auf so lange kein Ziel und lein Ende sein kann, als nicht einer von ihnen endlich in eine solche Stellung gebracht wird, in der er zum bloßen Schatten ohne Realität, Kraft und Leben herabsinkt? Haben wir ja bereits im ersten Luftrum der Wirksamkeit des Februar- patents gesehen, wie Versuche und Anträge zur Lentrallsirung des gefammten öffentlichen Unterrichtswefens, ja sogar des Justiz- und Gerichtswesens gemacht wurden, und die Minister nicht aus principi- ellen, fondern nur aus Opportunitätsgründen ihnen widersprachen. Auf daß aber ja lein Zweifel über die Aufrichtigkeit solcher An- schauungen und Tendenzen entstehe, entscheidet der Reichsrath schon jetzt in der Finanzfrage nicht nur über gemeinsame und Eentral- departements, die ihm im Diplom ausdrücklich zugetheilt wurden, fondern auch über solche Angelegenheiten, die das Diplom den Landtagen zuweift, wie z. B. die politische Landesverwaltung, das höhere und niedere Schulwesen, das Gerichtswesen usf.; so daß den Landtagen durch Wegnahme der Disponirung über den uervu8 rvrnm von vorhinein aller entscheidende Einfluß auf diese An- gelegenheiten benommen wird. Ja auch das haben wir bereits auf den Landtagen hören müssen, daß die politischen Angelegen- heiten überhaupt, und nicht etwa die der äußeren Politik allein, w ihrer Eompetenz nicht miteinbegriffen find. Wer wird nnter solchen Umständen so stumpfsinnig fein, daß er nicht das soos voraussehen sollte, welches die Landtage in nicht weiter Zukunft tref- fen muß? wer kann noch im Zweifel sein, daß das parlamen- tarische Leben, ohne das es künftighin für eine Nation nicht nur
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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