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Österreichs Staatsidee
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Seite - 48 - in Österreichs Staatsidee

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48 in Öfterreich auf ein täglich zunehmendes Gedeihen der dualisti- schen Principien. Was ist aber der Dualismus und welche ist die Bedeutung desselben? Es läßt sich wohl leichter darauf antworten, was er in Österreich war und ist, als was er künftighin fein soll. Es sind erst etwa hundert Jahre verflossen, seitdem die Wiener Staats- männer in ihrer immer entschiedeneren und kühneren Eentralisatlon und Uniformlrung des Reiches angefangen haben, die historischen Rechte der Länder, nunmehr bereits nur „Kronländer" benannt, immer mehr und mehr außer Acht zu lassen. Widerstand er- hob sich dagegen überall, wurde aber nur in Ungarn entschieden und consequent, sowohl beim Tode Joseph II als später unter Franz I geführt; Ungarn allein bewahrte, bei all' den feindlichen Versuchen und bei allem Mißgeschick, bis zum I. 1848 sein con- stitutionelles Leben und seine Autonomie in Form und Wesen zu- gleich, während dem in Böhmen und den übrigen Ländern nur alte Formen zumeist, ferner einige alte Titel und Ceremonien, jedoch ohne wesentliche Bedeutung belassen wurden. Der bisherige Dualismus bedeutete also eine zweifache und verschiedene Re- gierung; in der einen Hälfte constitutionell, in der anderen ab- solutistisch; seit dem I. 1848, besonders aber seit dem I. 1860 änderten sich die Verhältnisse nur in so fern, als dort, wo früher absolutistisch regiert wurde, nunmehr (exeoptig bxcipionäi3) ver- fassungsmäßig regiert wird, in Ungarn aber seitdem das Kriegs- gericht waltet. Es dürfte wohl, nebenbei gefagt, die Bemerkung nicht über- flüssig sein, daß der eben geschilderte Dualismus Spuren von mehr oder weniger revolutionärem Ursprung an sich trägt, da er nur durch Verkümmerung und Verletzung der historischen Ver- fassungsrechte entstehen tonnte; geschieht dies durch einseitige Ge- walt so kann es stets und überall nur revolutionäre Thätigteit genannt werden, mag es von Oben oder von Unten ausgehen. Dagegen kann man mit Recht die ganze ältere Periode der öster- reichischen Geschichte, in wieweit nämlich ein jedes Land seinen eigenen Rechtstraditionen nach verwaltet wurde, als die föderalisti- sche Periode bezeichnen.
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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