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Österreichs Staatsidee
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nuität verletzten. Gestützt auf das natürliche Recht verwerfe ich ebenso entschieden, wie nur Jemand auf der Welt, die berüchtigte Berwlrtungstheorie: aber fast alle internationalen und ein großer Theil der staatsrechtlichen Verträge kommen insgemein durch ein gewißes Compromis zwischen dem Naturrechte und dem sogenann- ten Rechte des Stärkeren Hu8 lortioris), welches denn eigentlich das Recht (oder vielmehr) Unrecht der Gewalt ist, zu Stande; und es scheint mir keineswegs ganz consequent gehandelt zu fein, wenn sich Jemand auf solche Verträge beruft und in ihnen immer nur das natürliche Recht und nicht auch ihren zweiten constitui- renden Theil im Auge behalten will. Ich übergehe jedoch solche heikle Erörterungen und erlaube mir nur dieses Dilemma zu stel- len: die Ungarn und namentlich die Magyaren wollen entweder nur Freiheit oder auch Herrschaft zugleich. Wollen sie nur Frei- heit, so haben sie natürlich das Recht, auch ihre Garantien zu verlangen; die Sucht nach Herrschaft aber müßte offenbar wieder jenes ju8 lortiorig herbeiführen, das, wie bekannt, nicht mit der Feder in der Hand discutirt wird. Dass aber anderseits die un- garische Verfassung neue und mächtige Garantien dadurch erhalten würde, wenn sie in Böhmen, Galizien uff. fo zu sagen verviel- facht oder wenn dort Institutionen nach ihrem Beispiele einge- führt würden, darüber werden hoffentlich auch sie keinen Augenblick ln Zweifel sein. Weiter machen die Ungarn den Einwurf, daß ihr Landtag von jeher das Recht befaß, Steuern und Rekruten zu bewilligen: weil aber in diesem Rechte eine der wichtigsten Garantien der freien Verfassung beruhe, so bedeute der Wegfall desselben fast ebenso viel, wie die Wegnahme der Konstitution überhaupt. Und doch wollen ihnen die föderalistischen Principien dieses Recht keines- wegs nehmen, sondern verlangen nur, daß die Durchführung des- selben passender und den Umständen angemessener betrieben werde. Die Wehrkraft kann in allen Ländern des Reiches nur eine und dieselbe fein; kein einziges Dorf, das innerhalb unserer Marken liegt, kann von fremden Feinden mit Gewalt überfallen und be- schädigt werden, ohne daß das gesammte Reich dadurch verletzt und nichtzum Widerftande gereizt würde; und gewiß würden z.B. die P»lacl<: Öfterreich's StaatSidee.
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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