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Vor 1918
Österreichs Staatsidee
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68 m«ßig nur kä boo, d. i. zur Verhandlung der gemeinschaftlichen RelchSangelegenheiten ausgesandt werden wird. Ich glaube nicht, daß das Zweikammersystem dazu geeignet fein würde. Dafür könnten aber die föderalistischen Landtage und zwar wieder nach dem Beispiele des ungarischen, regelmäßig aus zwei Kammern zusammengesetzt sein, aus einem Oberhause oder Senate und eine» Unter- oder Abgeordnetenhaufe. Ich achte nicht auf das Geschrei, das dieser Gedanke bei unseren Privilegien Liberalen erregen wird; mein Wunsch ist, daß nicht allein freie, fondern auch dauernde Institutionen gegründet werden, und erst wenn mir die Herren aus der Geschichte beweisen, daß eine freie Verfassung mit einer einzigen Kammer in welchem Lande immer wenigstens fünf- undzwanzig Jahre gedauert hat, will ich gestehen, daß ich mich einer politischen Ketzerei schuldig gemacht habe. Freilich wäre eine weitere Theilnng bei kleinen Landtagen, wie z. V. des Troppauer, Salzburger und Trieftiner Landtages in zwei Kammern fast lächer- lich ; nicht weniger unpraktisch wäre es auch, wenn die Landtage überhaupt keine andere Competenz haben sollten, als die ihnen z. B. die Verfassung vom 4. März 1849 erthellte; doch ergiebt sich eine fo geringe Berechtigung derselben weder aus dem Oktober- diplome, noch aus den föderalistischen Principien. Indessen würde mich eine ausführlichere Behandlung dieser Sache weit über die Grenzen meiner vorliegenden Aufgabe führen; und ich eile nun» mehr zum Schluß e. Ich will nicht mehr wiederholen, was ich bereits über die Gefahren gefagt habe, die sich stets aus der Vertheilung derLom- petenz über dieselben Gegenstände unter zwei gefetzgebende Ver- sammlungen ergeben. Die Landtage werden nicht früher über centrale Reichsangelegenheiten zu verhandeln haben, als bis sie die Pflicht rufen wird, zur Durchführung der ReichStagSbeschlüsse beizutragen und nach denselben die einheimische Gesetzgebung ein- zurichten; dafür sollen auch die Reichstage nicht in jene Angele- genheiten eingreifen, die das Oktoberdiplom den Landtagen zuweift. Nur was Finanzen anbelangt, die müssen als der nervu8 rsrum unter die Parlamente beider Kategorien und zwar so scharf als
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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