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m«ßig nur kä boo, d. i. zur Verhandlung der gemeinschaftlichen
RelchSangelegenheiten ausgesandt werden wird. Ich glaube nicht,
daß das Zweikammersystem dazu geeignet fein würde. Dafür
könnten aber die föderalistischen Landtage und zwar wieder nach
dem Beispiele des ungarischen, regelmäßig aus zwei Kammern
zusammengesetzt sein, aus einem Oberhause oder Senate und eine»
Unter- oder Abgeordnetenhaufe. Ich achte nicht auf das Geschrei,
das dieser Gedanke bei unseren Privilegien Liberalen erregen
wird; mein Wunsch ist, daß nicht allein freie, fondern auch
dauernde Institutionen gegründet werden, und erst wenn mir die
Herren aus der Geschichte beweisen, daß eine freie Verfassung mit
einer einzigen Kammer in welchem Lande immer wenigstens fünf-
undzwanzig Jahre gedauert hat, will ich gestehen, daß ich mich
einer politischen Ketzerei schuldig gemacht habe. Freilich wäre eine
weitere Theilnng bei kleinen Landtagen, wie z. V. des Troppauer,
Salzburger und Trieftiner Landtages in zwei Kammern fast lächer-
lich ; nicht weniger unpraktisch wäre es auch, wenn die Landtage
überhaupt keine andere Competenz haben sollten, als die ihnen
z. B. die Verfassung vom 4. März 1849 erthellte; doch ergiebt
sich eine fo geringe Berechtigung derselben weder aus dem Oktober-
diplome, noch aus den föderalistischen Principien. Indessen würde
mich eine ausführlichere Behandlung dieser Sache weit über die
Grenzen meiner vorliegenden Aufgabe führen; und ich eile nun»
mehr zum Schluß e.
Ich will nicht mehr wiederholen, was ich bereits über die
Gefahren gefagt habe, die sich stets aus der Vertheilung derLom-
petenz über dieselben Gegenstände unter zwei gefetzgebende Ver-
sammlungen ergeben. Die Landtage werden nicht früher über
centrale Reichsangelegenheiten zu verhandeln haben, als bis sie
die Pflicht rufen wird, zur Durchführung der ReichStagSbeschlüsse
beizutragen und nach denselben die einheimische Gesetzgebung ein-
zurichten; dafür sollen auch die Reichstage nicht in jene Angele-
genheiten eingreifen, die das Oktoberdiplom den Landtagen zuweift.
Nur was Finanzen anbelangt, die müssen als der nervu8 rsrum
unter die Parlamente beider Kategorien und zwar so scharf als
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Buch Österreichs Staatsidee"
Österreichs Staatsidee
- Titel
- Österreichs Staatsidee
- Autor
- Franz Palacký
- Verlag
- I. L. Kober Verlag
- Ort
- Prag
- Datum
- 1866
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 14.7 x 21.5 cm
- Seiten
- 110
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918