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Vor 1918
Österreichs Staatsidee
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VIII. Alle Staatsmänner, weicht die österreichische Verfassung auf centralistifchen und dualistischen Grundlagen bauen wollen, ver- suchen ein Werk, das sich selbst und den Grundlagen, auf welchen es aufgebaut wird, sowie allem Recht und aller Natur widerspricht; sie bauen daher ein Gebäude, das auf die Dauer physisch und mo- ralisch unhaltbar ist. Nach dem Grundsatze des Conftltutionalismus find überall die Völler berufen, ihren Willen bei der Gesetzgebung zu erkennen zu geben und ihm Geltung zu verschaffen; dies beschrankt aber der Centralismus und Dualismus auf bürgerliche und poli- tische Rechte allein und versagt es willkührlich in Bezug auf natio- nales Recht. Die Slaven und Rumänen sollen darin den Deutschen und Magyaren untergeordnet sein; als Bürger haben sie zwar das Recht, ihren Willen in Gesetzen auszusprechen, als Nation jedoch sollen sie diesen fteien Willen nicht haben. Verträgt sich dies mit der eigentlichen Grundidee des Conftitutionalismus? Ist etwa auch der frei, dem da gesagt wird: du sollst frei sein, jedoch nicht wie du willst, sondern wie ich es dir vorschreibe ? Und
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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