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4. Die Schattenebene: Geheimdienst und NKVD-Truppen 199
3. Zerschlagung kleiner feindlicher Einheiten und Gruppen, die ins
Hinterland eindrangen oder dort operieren (MP-Schützen, Fall-
schirmspringer, Signalgeber u. Ä.);
4. in besonderen Fällen (auf Beschluss des Militärrates der Front) Be-
wachung der Kommunikation in bestimmten Abschnitten.“179
Ihre Hauptaufgabe bestand darin, jede organisierte Tätigkeit, die sich tatsäch-
lich oder vermeintlich gegen die Interessen der sowjetischen Regierung und
der Partei richtete, zu unterbinden. Besondere Aufmerksamkeit widmeten ihre
eigenen Nachrichtennetze organisiertem Widerstand oder Aufruhr gegen das
Sowjetregime.180 Der Chef der NKVD-Truppen zum Schutz des Fronthinterlan-
des unterstand zwar dem Leiter der Hauptverwaltung der Inneren Truppen
des NKVD, war jedoch in operativer Hinsicht zugleich dem Militärrat der je-
weiligen Front unterstellt. Auch in anderen Bereichen war die Armee zustän-
dig: So erfolgten Truppenverlegungen des NKVD zu einer anderen Front auf
Beschluss des Generalstabes der Roten Armee, wobei der NKVD lediglich den
Befehl für die Durchführung erteilen konnte. Die Armee hatte zudem die Ver-
sorgung der NKVD-Truppen „mit jeglicher Verpflegung (auch mit Waffen)“
zu gewährleisten. Hingegen fielen sämtliche Fragen betreffend die Organisa-
tionsstruktur, das Kaderpersonal und die Auffüllung des Mannschaftsstandes
ausschließlich in den Verantwortungsbereich des NKVD der UdSSR.181
Die Tiefe des Fronthinterlandes, d. h. den Aktionsradius der NKVD-Trup-
pen, definierte zunächst der Generalstab der Roten Armee gemeinsam mit
dem NKVD. Doch bereits am 27. Juli 1942 bestimmten der Chef des Gene-
ralstabes, Aleksandr Vasilevskij, und der stellvertretende Volkskommissar
Apollonov, dass fortan die Militärräte der Fronten gemeinsam mit den Lei-
tern der Verwaltungen der NKVD-Truppen die Tiefe des von den NKVD-
Truppen geschützten Fronthinterlandes festzulegen hätten.182
Ab Anfang 1945 erweiterte sich der Aufgabenkomplex der NKVD-
Truppen zum Schutz des Fronthinterlandes: Abgesehen von Verhaftun-
179 RGVA, F. 32905, op. 1, d. 163, S. 169f., Verordnung über die NKVD-Truppen zum Schutz des Hin-
terlandes der Roten Armee, 28.4.1942. Vgl. Petrov, Die Inneren Truppen des NKVD/MVD in Ös-
terreich, S. 225; Eliseeva, Zum Schutz des Hinterlandes der Roten Armee, S. 92. Die Verordnung ist
zudem unvollständig archiviert unter: RGVA, F. 32900, op. 1, d. 226, S. 313. Abgedruckt in: Karner
– Pickl, Die Rote Armee in der Steiermark, Dok. Nr. 1.
180 Garthoff, Die sowjetischen Spionageorganisationen, S. 288.
181 RGVA, F. 32905, op. 1, d. 163, S. 169f., Verordnung über die NKVD-Truppen zum Schutz des Hin-
terlandes der Roten Armee, 28.4.1942.
182 RGVA, F. 32905, op. 1, d. 163, S. 171, Überarbeitung der Verordnung über die NKVD-Truppen zum
Schutz des Hinterlandes der Roten Armee, 27.6.1942. Vgl. Petrov, Die Inneren Truppen des NKVD/
MVD in Österreich, S. 226.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918