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III. Der sowjetische Besatzungsapparat: Struktur und
Funktion262
Laut Präambel übte die SČSK fortan ihre Tätigkeit auf Basis des Zweiten
Kontrollabkommens vom 28. Juni 1946 und „gemäß vorliegender Verord-
nung“ aus. Ihre vordringlichste Aufgabe lag in der „Ausübung der Kontrolle
der Tätigkeit der österreichischen Regierung, der Landesregierungen und der
örtlichen Behörden betreffend die Umsetzung der Viermächtebeschlüsse zu
Demokratisierung, Entnazifizierung und Entmilitarisierung Österreichs, ohne
dabei Verletzungen der verfassungsmäßigen Rechte der österreichischen Be-
hörden zuzulassen.“ Der zweite Artikel verpflichtete sie zur „Organisation
der politischen Arbeit und Propaganda über die Sowjetunion und die Länder
der Volksdemokratie durch Presse, Radio, Kino und andere Mittel“. Auch der
dritte Punkt bezog sich auf den politischen Bereich. Demnach hatte die SČSK
die „demokratischen Organisationen Österreichs bei der Festigung ihres Ein-
flusses in der sowjetischen Zone, in sowjetischen Betrieben und bei der Auf-
wertung ihrer Rolle im gesellschaftlich-politischen Leben“ zu unterstützen.
Der folgende Punkt zeugt von einer weiten Auslegung der aus dem Zwei-
ten Kontrollabkommen resultierenden Rechte: Dieser Passus räumte der
SČSK die Möglichkeit ein, die Anwendung von „antidemokratischen und
den Viermächtebeschlüssen widersprechenden Gesetzen der österreichi-
schen Regierung“ in ihrer Zone nicht zuzulassen und „die demokratischen
Organisationen sowie demokratisch gesinnte Personen vor einer Verfolgung
durch österreichische Behörden zu schützen“.438 Dabei handelte es sich um
eine konstruierte Rechtsgrundlage, um die bereits seit Langem geübte Ein-
mischung der sowjetischen Seite in die österreichische Innenpolitik und die
Rechtsprechung zugunsten österreichischer Kommunisten zu legitimieren.439
Die weiteren Artikel konkretisierten einerseits die Triade „Demokratisie-
rung – Entnazifizierung – Entmilitarisierung“, andererseits bezogen sie sich
auf die Repatriierung noch verbliebener Sowjetbürger aus „dem gesamten
Staatsgebiet Österreichs“ und die sowjetischen Wirtschaftsbetriebe in Öster-
reich. Neben einer Kontrolle der Produktion dieser Betriebe und der materi-
ellen Lebensumstände der dort Angestellten kam der SČSK die Aufgabe zu,
„alle wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Festigung des sowjetischen Einflus-
ses in Österreich zu nutzen“.
Im Gegensatz zu 1945 bezog sich die neue Verordnung im Detail auf die
Arbeit in den „Vierergremien der Alliierten Kommission“. Die SČSK erhielt
438 RGASPI, F. 82, op. 2, d. 1117, S. 66–75, Beschluss Nr. 986-317ss des Ministerrates der UdSSR, Über
die Struktur und die Funktionen des Sowjetischen Teils der Alliierten Kommission in Österreich
und Verordnung über den Sowjetischen Teil der Alliierten Kommission in Österreich (Beilage Nr.
1) [20.2.1952]. Abgedruckt in: Karner – Stelzl-Marx – Tschubarjan, Die Rote Armee in Österreich,
Dok. Nr. 78.
439 Mueller, Die sowjetische Besatzung in Österreich, S. 69.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918