Seite - 356 - in Stalins Soldaten in Österreich - Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
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I. Ideologie, Disziplin,
Strafverfolgung356
In die Kompetenz des Militärtribunals der CGV fiel in erster Linie die Ver-
handlung schwerer Straffälle wie Vaterlandsverrat, Spionage und Verbrechen,
die höhere Offiziere begangen hatten. Die verhängten Strafen waren oft dra-
konisch: 25 Jahre Erziehungsarbeitslager (ITL) des GULAG oder, wie im Fol-
genden gezeigt wird, als Höchststrafe „Tod durch Erschießen“. Dabei lag das
prozessuale Hauptaugenmerk nicht auf einer gerechten Verhandlung, sondern
auf einer möglichst effektiven Bestrafung des Angeklagten. Vergehen von Mi-
litärangehörigen im Rang eines Generals und höher kamen ausschließlich vor
das Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR in Moskau.
Kleinere Straftaten verhandelten außerdem die Militärtribunale erster Ins-
tanz, die dem Stab der jeweiligen Armee zugeordnet waren.155 Im Gegensatz
zum Militärtribunal der CGV durften sie keine Todesstrafe verhängen.
Sowjetische Gerichte und Militärtribunale verurteilten aber auch nach-
weislich rund 1000 Österreicherinnen und Österreicher zu unterschiedlich
langen Lager- und Haftstrafen in der UdSSR bzw. mehr als 150 zum Tod.
Die verfolgten Straftaten standen in einem mehr oder weniger direkten Zu-
sammenhang mit der Sowjetunion. Dies betraf Vergehen während der Besat-
zungszeit wie antisowjetische Spionage, unerlaubter Waffenbesitz oder die
Beteiligung an Unfällen, bei denen sowjetische Armeeangehörige zu Schaden
gekommen waren. Dazu zählte auch die Abgabe von Alkohol an Rotarmis-
ten, wenn diese durch dessen Konsum Schaden erlitten hatten. Außerdem
ahndete die sowjetische Gerichtsbarkeit Verbrechen, die Österreicher tat-
sächlich oder scheinbar während des Krieges begangen und die sich gegen
die Sowjetunion oder deren Bürger gerichtet hatten. Dazu zählten die Miss-
handlung sowjetischer Kriegsgefangener und Zwangsarbeiter, Kriegs- und
NS-Gewaltverbrechen wie die Erschießungen von Juden in Galizien oder
die Zugehörigkeit zur „Werwolforganisation“. Die Tötung abgeschossener
amerikanischer Flieger durch österreichische Zivilisten zu Kriegsende stellte
somit keinen Verurteilungsgrund dar, da es sich bei den Opfern nicht um US-
amerikanische Staatsbürger handelte.156
Verurteilung von Personen nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit, in: Stefan Karner – Barba-
ra Stelzl-Marx (Hg.), Stalins letzte Opfer. Verschleppte und erschossene Österreicher in Moskau
1950–1953. Unter Mitarbeit von Daniela Almer, Dieter Bacher und Harald Knoll. Wien – München
2009, S. 205–224, hier: S. 206; Vasilij Christoforov, Kalter Krieg und sowjetische Spionageabwehr in
Österreich. Todesurteile im Spiegel von Archivdokumenten, in: Stefan Karner – Barbara Stelzl-Marx
(Hg.), Stalins letzte Opfer. Verschleppte und erschossene Österreicher in Moskau 1950–1953. Unter
Mitarbeit von Daniela Almer, Dieter Bacher und Harald Knoll. Wien – München 2009, S. 141–156,
hier: S. 146.
155 Zu den sowjetischen Strafermittlungsorganen erster und zweiter Instanz in Deutschland vgl. Silke
Satjukow, Besatzer. „Die Russen“ in Deutschland 1945–1994. Göttingen 2008, S. 280–283.
156 Knoll – Stelzl-Marx, Sowjetische Strafjustiz in Österreich, S. 284f.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918