Seite - 366 - in Stalins Soldaten in Österreich - Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
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I. Ideologie, Disziplin,
Strafverfolgung366
in einem Wald nahe der Ortschaft Schärfthal von sowjetischen Militärange-
hörigen verhaftet.197 Er selbst nahm in seinem Gnadengesuch zu den oben ge-
schilderten Geschehnissen folgendermaßen Stellung: „[Ich] setzte mich in ein
österreichisches Auto, zwang [den Chauffeur], mich in die von mir bestimm-
te Richtung zu fahren, aber die darin sitzenden zwei Österreicher leisteten
Widerstand, versuchten, mich zu entwaffnen, sodass ich dann mit einem
Schuss aus der Pistole einen von ihnen verletzte, woran dieser kurz darauf
auch verstarb. So legten sich weitere verübte Verbrechen, eine Bürde dieser
schweren Zeiten, auf mein Gewissen. Ich bereue es zutiefst, was ich angerich-
tet habe. Wenn ich es könnte, würde ich alles wieder rückgängig machen.“198
Am 30. Oktober 1950 verurteilte das MT 28990 den mehrfach dekorierten
Kriegsteilnehmer nach den Artikeln 58-1 („Vaterlandsverrat“), 58-8 („Ter-
ror“), 136-2 („Vorsätzlicher, von Militärangehörigen begangener Mord“), 182-
1 („Feuerwaffenbesitz“) sowie nach Artikel 2 des Beschlusses des Präsidiums
des Obersten Sowjets der UdSSR vom 4. Juni 1947 „Über die strafrechtliche
Verantwortung für den Raub von staatlichem und öffentlichem Eigentum“
zum Tod. Neben der Aberkennung des militärischen Ranges als Oberleut-
nant wurde er außerdem „aus den Reihen der Kandidaten für die Mitglied-
schaft in der VKP(b)“ ausgeschlossen.199
In seinem an den Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets
Švernik persönlich adressierten Gnadengesuch bot Volkov, der fünf Fremd-
sprachen beherrschte, zur Rettung seines Lebens Dienste als Partisan und
Diversant an. Er wolle seine „Schuld durch eine Beteiligung am Kampf des
spanischen, koreanischen, griechischen, vietnamesischen, malaysischen und
manchen anderen Volkes für Freiheit und Unabhängigkeit“ tilgen und könne
„dem Vaterland immer noch nützlich sein“.200 Doch auf seine Dienste wollte
man offensichtlich nicht zurückgreifen: Am 6. Dezember 1950 bestätigte das
Oberste Gericht der UdSSR das Todesurteil des Badener Militärtribunals.201
Der Besatzungssoldat wurde daraufhin in Moskau erschossen.202
197 Der russische Deserteur gefangen, in: Arbeiter-Zeitung, 29.8.1950, S. 3; NÖLA, I/2, Sicherheitszu-
stand Niederösterreich, Stimmungs- und Lagebericht der Sicherheitsdirektion für das Bundesland
Niederösterreich für den Monat August 1950, 5.9.1950. Hier wird der 27. August 1950 als Datum
der Festnahme genannt.
198 GARF, F. 7523, op. 66, d. 121, S. 104–107, hier: S. 104, Gnadengesuch von Leonard Volkov an das
Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR, 30.10.1950.
199 GARF, F. 7523, op. 66, d. 121, S. 101–103, Stellungnahme des Obersten Gerichts zum Gnadengesuch
von Leonard Volkov, 6.12.1950.
200 GARF, F. 7523, op. 66, d. 121, S. 104–107, hier: S. 106, Gnadengesuch von Leonard Volkov an das
Präsidium des Obersten Sowjets, 30.10.1950.
201 GARF, F. 7523, op. 66, d. 121, S. 101–103, hier: S. 103, Stellungnahme des Obersten Gerichts zum
Gnadengesuch von Leonard Volkov, 6.12.1950.
202 AdBIK, Datenbank verurteilter österreichischer Zivilisten in der UdSSR.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918