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2. „Amoralische Erscheinungen“, Straftaten und ihre Verfolgung 375
2.3.1 Pakete: die indirekte Aufforderung zur Selbstbedienung
Am 1. bzw. 23. Dezember 1944 hatte das Staatliche Verteidigungskomitee
eine Regelung erlassen, wonach Armeeangehörige von der Front Pakete nach
Hause schicken durften.235 Wie üblich kam es auch bei dieser „Erlaubnis zur
Selbstbedienung“ auf Privilegien und Dienstränge an: Soldaten mit gutem
Leumund durften pro Monat ein Päckchen mit fünf Kilo in die Sowjetuni-
on schicken, Offiziere zehn und Generäle 16 Kilo, Letzteres allerdings nur
auf dem Papier.236 Für Soldaten und Unteroffiziere war die Versendung kos-
tenlos, Offiziere und Generäle hatten pro Kilogramm zwei Rubel zu bezah-
len. Offiziell durfte der Wert des Inhalts der Pakete 1000 bzw. bei Offizieren
2000 Rubel nicht überschreiten.237 Der Erlass hatte wohl vor allem folgenden
Hintergrund: Die Möglichkeit, „Trophäen“ in die Heimat zu schicken, sollte
als Ansporn für die kriegsmüden Militärangehörigen dienen und die deut-
sche Propaganda konterkarieren, wozu die Rote Armee auf fremdem Boden
kämpfte.238 Zur besseren Abwicklung der Aufnahme, des Transports und der
Auslieferung der Pakete wurde das Netz der Frontpoststellen ausgebaut und
das Personal aufgestockt. Als Folge stieg die Menge der verschickten Pakete
mit Beutegütern ab März 1945 lawinenartig an.239
Der berühmte sowjetische Lyriker Boris Sluckij meint in diesem Zusam-
menhang, dass Armeeangehörige vor der Erlaubnis, Pakete zu verschicken,
zunächst bei „Uhren, Ringen, Kompassen, Wäsche“ zugriffen. Denn: „Der
Appetit wurde durch das Limit des Rucksacks eingeschränkt.“ Erst in Ru-
mänien begann man, „Geld und Stoffstücke zu nehmen (es funkelte die Hoff-
235 Beschluss der GOKO Nr. 71920 über die Erlaubnis, ab dem 1. Jänner 1945 Pakete von der Front in
die Heimat zu versenden, 23.12.1944. Vgl. CAMO, F. 1310, op. 1, d. 4, S. 3, Befehl des Kommandeurs
der 5. Garde-Luftlandedivision, Garde-Generalmajor Afonin, und des Leiters des Stabes, Garde-
Oberstleutnant Gorčakov, über die Regelung der Versendung von Paketen von der Front in das
Fronthinterland, 1.1.1945.
236 CAMO, F. 4, op. 11, d. 78, S. 491–498, Befehl Nr. 0409 des stv. Volkskommissars für Verteidigung,
General Bulganin, über die Organisation der Annahme und Zustellung von Paketen von Rotarmis-
ten, Sergeanten, Offizieren und Generälen der Fronten ins Fronthinterland, 26.12.1944. Abgedruckt
in: Institut Voennoj Istorii Ministerstva Oborony Rossijskoj Federacii et al. (Hg.), Prikazy Narodno-
go komissara oborony SSSR 1943–1945 gg. Russkij Archiv: Velikaja Otečestvennaja Vojna. Bd. 13
(2–3). Moskau 1997, S. 344f. Vgl. Merridale, Iwans Krieg, S. 353.
237 Offiziell durften Waffen, Gift, Medikamente, Flüssigkeiten, Geld, Bücher und andere militärische
Gegenstände nicht versandt werden. Ansonsten gab es keine Einschränkungen. Vgl. CAMO, F.
1310, op. 1, d. 4, S. 3, Befehl des Kommandeurs der 5. Garde-Division, Generalmajor Afonin, und
des Leiters des Stabes, Oberstleutnant Gorčakov, über die Regelung der Versendung von Paketen
von der Front in das Fronthinterland, 1.1.1945. Vgl. auch Musial, Stalins Beutezug, S. 326.
238 Oleg Budnitskii, Germany, 1945, trough the Eyes of Soviet Intellectuals, in: Kritika: Explorations in
Russian and Eurasian History. Bd. 10–3. 2009, S. 1–54, hier: S. 29.
239 Musial, Stalins Beutezug, S. 327.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918