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2. „Amoralische Erscheinungen“, Straftaten und ihre Verfolgung 379
obligaten Uhren, aber sogar Klaviere oder Betten mit Matratzen waren ille-
gal in großem Maßstab aus dem Ausland in die Sowjetunion transportiert
worden. Einige der Kommandeure hatten sogar ihre Untergebenen dazu ein-
gesetzt, die begehrten Gegenstände für sie zu beschaffen. Der Transport der
Beutegüter war verbotenerweise unter anderem mit Zügen erfolgt, die für die
Mannschaften oder DPs vorgesehen waren.249 Doch auch die unrechtmäßige
Einfuhr von Personenkraftfahrzeugen und Lastkraftwagen musste unterbun-
den werden.250
Den Truppen wurde „kategorisch“ untersagt, sich Gegenstände auf „il-
legalem Wege“ anzueignen und sie in die Sowjetunion zu verfrachten. Bei
Verstößen gegen diese beiden Verbote drohten Gerichtsverfahren. Außerdem
war der Chef der NKVD-Truppen umgehend persönlich darüber zu infor-
mieren.251 Mitte August setzten die zuständigen Politabteilungen auch die
in Österreich stationierten NKVD-Offiziere von diesem Befehl in Kenntnis.
Diese wiederum hatten die Mannschaft darüber zu informieren, dass die il-
legale Aneignung von diversen Gegenständen und deren Abtransport in die
Sowjetunion „streng geahndet“ werden würden – bis hin zur Übergabe an
ein Militärtribunal.252
Aus Moskauer Sicht erschien es gefährlich, dass die in Europa stationier-
ten Einheiten vielfach eine halb neidvolle, halb naive Bewunderung für den
Kapitalismus an den Tag legten. Diebstahl galt wegen seiner „übergeordne-
ten politischen Bedeutung“ als Staatsverbrechen.253 Allerdings war es alles
andere als leicht, gegen die Plünderungen vorzugehen, zumal sie auch auf
höchster Ebene in großem Maßstab auftraten. Marschall Žukov etwa verwan-
delte seine Häuser in Russland in regelrechte Museen mit wertvollen Bildern,
Einrichtungsgegenständen und Porzellan. 1948 ließ Stalin das Beutegut be-
schlagnahmen und den Marschall in den Ural versetzen.254
249 RGVA, F. 32914, op. 1, d. 132, S. 327f., Befehl des Leiters der Hauptverwaltung der NKVD-Trup-
pen zum Schutz des Hinterlandes der Roten Armee, Generalleutnant Gorbatjuk, an die Leiter der
NKVD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der Fronten und Gruppen der sowjetischen Truppen
im Ausland über das Verbot von Plünderungen und den Abtransport gestohlener Gegenstände in
die Sowjetunion, 25.7.1945.
250 RGVA, F. 32910, op. 1, d. 38, S. 44, Befehl Nr. 0173 des stv. Leiters der Südlichen Gruppe der Streit-
kräfte, Generaloberst Cvetaev, des Mitglieds des Militärrates, Generalleutnant Lajok, und des Lei-
ters des Stabes, Generalleutnant Šlemin, über die Vermeidung des illegalen Transports von Kraft-
wagen und Gütern über die Staatsgrenze, 11.9.1945.
251 Ebd.
252 RGVA, F. 32914, op. 1, d. 132, S. 326, Anordnung des Leiters der Politabteilung des 336. Grenzregi-
ments, Major Čurkin, an die stv. Kommandeure der Bataillone über die Bekanntgabe des Verbots
von Plünderungen und den Abtransport gestohlener Gegenstände in die Sowjetunion, 25.7.1945.
253 Merridale, Iwans Krieg, S. 354, 377.
254 Edele, Soviet Veterans of the Second World War, S. 32; Musial, Stalins Beutezug, S. 328f.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918