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2. „Amoralische Erscheinungen“, Straftaten und ihre Verfolgung 433
seren [den sowjetischen] Truppen dienen“ hatte wollen.431 Doch auch Urteile
des Militärtribunals von zehn Jahren ITL sind belegt.432
Handelte es sich hingegen lediglich um eine vorübergehende Absonde-
rung von der Truppe, lag „eigenmächtiges Entfernen“ vor. Dieser Tatbestand
wurde je nach Dauer der Abwesenheit geahndet: Wenn sich der Soldat länger
als einen Tag, aber maximal drei Tage mutwillig von der Truppe entfernte,
konnte er mit bis zu zwei Jahren Dienst in einem Strafbataillon bestraft wer-
den. Entfernte er sich bis zu einem Monat von der Truppe, so drohten ein
bis fünf Jahre Freiheitsentzug. Dauerte das eigenmächtige Verlassen länger
als einen Monat, musste der Flüchtige mit einer Freiheitsstrafe von drei bis
sieben Jahren rechnen. Gewöhnlich befassten sich die Truppenkommandeure
oder Militärstaatsanwälte vor Ort mit diesen Vorfällen. Die verhängten Stra-
fen konnten von Disziplinarmaßnahmen innerhalb der Einheit bis zur Ein-
weisung in ein Strafbataillon reichen.433 Weniger streng wurde üblicherweise
sogenanntes Bummeln bzw. unerlaubtes Entfernen von der Truppe geahn-
det.
2.6.3 Unerlaubtes Entfernen von der Truppe und Bummeln
Am 18. Februar 1946 um 12.30 Uhr entfernte sich der Wachsoldat Zacharov
ohne Erlaubnis seines Vorgesetzten vom Wachgebäude, ging zur Straßen-
bahnstation, fuhr in die Stadt und kehrte um 14.30 Uhr zurück. Für dieses
zweistündige Intermezzo bestrafte der Regimentskommandant den 1943 ein-
berufenen Zacharov mit fünf Tagen strenger Haft („strogij arest“). Die üb-
rigen Angehörigen des Regiments unterrichtete man über diesen Vorfall.434
Ähnlich gelagert war der Fall des Sergeanten Klimenko, der am 23. Febru-
ar 1946 ohne Erlaubnis in die Stadt ging, in einem Lokal Wein trank und in
betrunkenem Zustand von der Patrouille der Kommandantur festgenommen
wurde. Der 26-jährige, aus bäuerlichem Milieu stammende Ukrainer bekam
431 RGVA, F. 38650, op. 1, d. 1222, S. 110–127, hier: S. 115, Bericht des Leiters der NKVD-Truppen zum
Schutz des Hinterlandes der CGV, Generalmajor Kuznecov, und des Leiters der Politabteilung der
Truppen, Oberst Šukin, an den stv. Leiter der Hauptverwaltung der Inneren Truppen des NKVD,
Generalmajor Skorodumov, über den politisch-moralischen Zustand und die Disziplin in den
MVD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der CGV im 1. Quartal 1946, 9.4.1946.
432 RGVA, F. 32914, op. 1, d. 132, S. 218–264, hier: S. 241, Bericht des Kommandeurs des 336. NKVD-
Grenzregiments, Martynov, und des Leiters der Politabteilung des Regiments, Čurkin, an den Lei-
ter der Politabteilung der NKVD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der 3. Ukrainischen Front,
Nanejšvili, über den Dienst, die parteipolitische Arbeit, den politisch-moralischen Zustand und die
Disziplin des Regiments im 2. Quartal 1945 [Juni 1945].
433 Satjukow, Besatzer, S. 167.
434 RGVA, F. 32916, op. 1, d. 11, S. 55, Bericht des Stabschefs des 24. NKVD-Grenzregiments, Major
Galeev, über Vorfälle im Regiment [März 1946].
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918