Seite - 450 - in Stalins Soldaten in Österreich - Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
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I. Ideologie, Disziplin,
Strafverfolgung450
Bianca H. kam – abgesehen vom Verlust ihrer „großen Liebe“492 – hingegen
glimpflich davon. Denn wie das folgende Beispiel verdeutlicht, war Beihilfe
selbst zu einer lediglich geplanten Desertion ein gefährliches Unterfangen.
Doch manchmal konnte es für den potenziellen Fluchthelfer sogar schlim-
mere Folgen haben als für den Delinquenten selbst. So wurde der oberöster-
reichische Landwirt Florian Pühringer im August 1947 verhaftet und am 28.
Oktober 1947 nach Artikel 17-58-1b und unter Anwendung der Artikel 319
sowie 320 des UPK der RSFSR und des Ukazes des Präsidiums des Obersten
Sowjets vom 26. Oktober 1947 zu einer Freiheitsstrafe von 25 Jahren verur-
teilt. Das Militärtribunal der 95. Garde-Schützendivision legte ihm Folgendes
zur Last: „Pühringer, wohnhaft in Kleinzell, knüpfte von November 1946 bis
März 1947 Bekanntschaften mit Angehörigen der Sowjetischen Armee. Bei
Treffen mit Armeeangehörigen lobte er das Leben in den westlichen Besat-
zungszonen. Gleichzeitig stiftete er sowjetische Militärangehörige zum Hei-
matverrat an, indem er anbot, beim Übertritt in eine Besatzungszone einer
anderen Macht behilflich zu sein. So schlug er mehrmals den sowjetischen
Militärangehörigen Koltunov, Ermolenko, Bakin, Martynenko und Nurlaev
den Übertritt in eine andere Zone vor.“ Als weitere Hilfestellung übergab
Pühringer demnach Koltunov ein Empfehlungsschreiben, damit ein Einhei-
mischer den „Heimatverräter“ über die Demarkationslinie bringen möge.493
Doch der Vorsitzende des Militärtribunals der CGV erhob Einspruch. Bei
der Wiederaufnahme des Falles stellte sich heraus, dass die Voruntersuchung
„unvollständig und nicht objektiv“ durchgeführt worden war. Nunmehr
zeigte sich, dass Koltunov Pühringer mehrmals gebeten hatte, ihm beim
Überschreiten der Demarkationslinie behilflich zu sein. Erst auf Drängen des
Besatzungssoldaten hatte Pühringer ein „an niemand adressiertes und nie-
manden zu etwas verpflichtendes Schriftstück“ verfasst. Auch danach hat-
te Koltunov den am Ufer der Donau wohnhaften Bauern ersucht, ihm Per-
sonen zu nennen, „die ihn auf die Seite der Amerikaner bringen könnten“.
Daher die Schlussfolgerung des Militärtribunals der CGV: „Auf diese Wei-
se unternahm Koltunov praktische Maßnahmen zum Übertritt auf die Sei-
te der Amerikaner und ist, wie das Urteil des Militärtribunals bestätigt, ein
Heimatverräter.“494
Beinahe absurd erscheinen die weiteren Ausführungen: „Jedoch wurde
gegen Koltunov kein Gerichtsverfahren eröffnet, und sein Verrat wurde nicht
492 Gegenüber Elizarovs Sohn betonte Bianca H.: „Georgij war natürlich meine große Liebe. Alles da-
nach war einfach nur so …“ Vgl. Voroncov, Reka vody žizny, S. 282.
493 RGVA, F. 461p, d. 172348, S. 1–76, hier: S. 3, Personalakt Florian Pühringer, Urteil, 28.10.1947.
494 RGVA, F. 461p, d. 172348, S. 1–76, hier: S. 4f., Personalakt Florian Pühringer, Bestimmung Nr. 268-
47 g. [nach dem 28.10.1947].
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918