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Stalins Soldaten in Österreich - Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
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I. Ideologie, Disziplin, Strafverfolgung454 Mehreren wegen Spionage zum Tod verurteilten Personen lastete die sow- jetische Gerichtsbarkeit außerdem an, im Auftrag westlicher Nachrichten- dienste versucht zu haben, sowjetische Armeeangehörige zum Übertritt in die amerikanische Besatzungszone zu bewegen. Selbst wenn diese Bemühun- gen fehlschlugen und keinen Verurteilungsgrund darstellten, verwendete sie das Oberste Gericht der UdSSR in seiner Argumentation für eine Ablehnung der Gnadengesuche. Beispielsweise betonte das Oberste Gericht im Fall von Alois Lieb: „Im Mai 1948 erhielt Lieb den Auftrag, Angehörige der Sowjeti- schen Armee zum Heimatverrat aufzurufen und zum Übertritt in die ame- rikanische Zone anzuregen. Zur Erfüllung dieses Auftrages versuchte Lieb, mit Angehörigen der Sowjetischen Armee bekannt zu werden. Es gelang ihm jedoch nicht, den Auftrag zu erfüllen. Im Juni 1948 sammelte Lieb geheime Angaben über die Einheiten der Sowjetischen Armee in Urfahr und übergab diese dem Geheimdienst CIC.“506 Das Militärtribunal der CGV hatte Lieb am 28. Oktober 1950 zum Tod durch Erschießen verurteilt. 2.7 Straftaten zum Nachteil sowjetischer Besatzungsangehöriger Straftaten gingen nicht allein von Angehörigen der sowjetischen Besatzungs- truppen aus, sondern richteten sich mitunter auch gegen sie. Dazu zählten Beschimpfungen von Wachposten, Diebstähle aus Garnisonen, Züchtigungen von sowjetischen Kindern, Unfälle und Vergiftungen ebenso wie Mord und Prügeleien. Letztere zettelten Einheimische zumeist im Wissen um die eigene Überzahl und infolge reichlichen Alkoholkonsums an. Wie bereits erwähnt, erhielten einige Österreicher für Straftaten zum Nachteil sowjetischer Mili- tärangehöriger langjährige Haftstrafen.507 Doch auch für die „Opfer“ selbst blieben Vorfälle wie körperliche Übergriffe nicht ohne Konsequenzen. Sie hatten sich etwa der unangenehmen Frage zu stellen, weshalb sie sich zum Zeitpunkt des Geschehens in Lokalen aufgehalten und getrunken hatten. Je- der Vorfall lenkte die Aufmerksamkeit der Vorgesetzten auf den Betroffenen – eine Aufmerksamkeit, die der weiteren Karriere mit Sicherheit nicht förder- lich war. Wenn möglich, schwieg man daher lieber über derartige unange- nehme Dinge.508 506 GARF, F. 7523, op. 76, d. 4, S. 40–42, hier: S. 41, Stellungnahme des Obersten Gerichts zum Gnaden- gesuch von Alois Lieb, 7.12.1950. 507 Zu den Verurteilungen österreichischer Zivilisten durch die sowjetische Justiz vgl. unter anderem: Harald Knoll – Barbara Stelzl-Marx, Österreichische Zivilverurteilte in der Sowjetunion. Ein Über- blick, in: Andreas Hilger – Mike Schmeitzner – Ute Schmidt (Hg.), Die Verurteilung deutscher Zivi- listen 1945–1955. Sowjetische Militärtribunale. Bd. 2. Köln – Weimar – Wien 2003, S. 571–605. 508 Zur vergleichbaren Situation in Ostdeutschland siehe Satjukow, Besatzer, S. 285–287.
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Stalins Soldaten in Österreich Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Stalins Soldaten in Österreich
Untertitel
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Autor
Barbara Stelzl-Marx
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2012
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-205-78700-6
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
874
Kategorien
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