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II. Vergewaltigungen, Beziehungen, Kinder
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die sexuelle Moral der Nachkriegszeit und die Kriegsschuld erschwerten
auch in ihrem Fall eine Beschäftigung mit den traumatischen Erlebnissen.
Vergewaltigungen ließen sich zwar verschweigen, aber häufig – wie auch
im Fall von Rosa K. – nicht vertuschen. Schließlich fand ihr Mann ein Kind –
ein sogenanntes „Malheur“ – vor, das nicht von ihm sein konnte. Mehrfach
hebt sie hervor: „Jetzt war ich nur angst und bang. Er hat ja [von dem Kind]
nichts gewusst. Und was für ein Malheur danach [nach der Vergewaltigung]
ist, das hat man erst nachher gesehen.“ Anscheinend befürchtete Rosa K., ihr
Mann würde sie verstoßen oder wegen der „Schande“ ablehnen. In diesem
Zusammenhang schiebt sie die Verantwortung für die Geburt des Kindes ih-
rer Mutter zu. Offensichtlich hätte ihr Mann, der Stiefvater des Kindes, eine
Abtreibung vorgezogen: „Meine Mutter war ja so viel religiös, dass sie nicht
[abtreiben] lassen hat. Mein Mann hat das eh gewusst, dass viel mehr meine
Mutter [dahinter war]. Das Kind kann ja nichts dafür.“26 Wie später noch dar-
gestellt wird, hatte aber gerade die als Folge einer Vergewaltigung geborene
Tochter, Anna E., ihr Leben lang unter der „Schuld“ zu leiden, ein „Russen-
kind“ zu sein. Aus Sicht ihrer Umgebung personifizierte sie die militärische
Niederlage und erinnerte als „Kind des Feindes“ ständig daran.27
Die zu Kriegsende und danach verübten Fälle sexueller Gewalt hatten
weitreichende Folgen. Ungewollte Schwangerschaften gehörten ebenso dazu
wie Selbstmorde oder die bedrohliche Ausbreitung von Geschlechtskrank-
heiten. Jene Frauen, die sich gegen eine Abtreibung entschieden, hatten viel-
fach unter den Reaktionen in ihrem unmittelbaren Umfeld zu leiden. Dabei
handelte es sich allerdings sogar meist um jene Personen, die sie selbst nicht
vor der sexuellen Gewalt schützen hatten können oder sie sogar aufgefordert
hatten, „mitzugehen“. Mit Trost oder Mitleid seitens der heimgekehrten Ehe-
männer oder der Gesellschaft war vielfach ebenfalls kaum zu rechnen.
1.2 Abtreibungen
Nach § 144 der ab Juni 1945 wieder in Kraft getretenen Strafgesetzordnung
waren Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell verboten. In der bereits damals
„nicht mehr zeitgemäßen Sprache des Strafgesetzbuches“, wie die Arbeiter-
Zeitung betonte, hieß es dazu: „Eine Frauenperson, welche absichtlich was
immer für eine Handlung unternimmt, wodurch die Abtreibung ihrer Lei-
besfrucht verursacht oder ihre Entbindung auf solche Art, dass das Kind tot
26 Ebd.
27 Siehe dazu auch das Kapitel B.II.3.1 „Als Russenkind war ich das Letzte“ in diesem Band.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918