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III. Alltag, Freizeit,
Besatzungsritual610
Frühling wird es hier wunderschön sein – die gesamten Alpen blühen. Alt-
eingesessene erzählen, dass der Sommer ebenfalls für die Erholung günstig
ist: ausgezeichnete Bergluft, keine Schwüle, Kräuter. Neben dem Erholungs-
heim gibt es einen Volleyball- und einen Tennisplatz.“200
Trotz dieser verlockenden Angebote waren Heimaturlaube sicherlich
weitaus begehrter. Im August 1945 kam es etwa im Zusammenhang mit der
Abfertigung der „Urlauber“ beim Wiener Südbahnhof zu einem zu großen
Andrang der Passagiere und einer Überlastung der Züge. Mehrfach musste
erst darauf hingewiesen werden, dass die Abreise laut dem entsprechenden
Befehl Nr. 082 des Oberbefehlshabers der CGV zu bewerkstelligen war.201
Gemäß der Verordnung des Staatskomitees für Verteidigung der UdSSR
Nr. 9533-s vom 20. Juli 1945 standen sämtlichen Generälen, Admirälen und
Offizieren der Roten Armee ab Mitte August 1945 insgesamt 30 Urlaubstage
zuzüglich der benötigten An- und Abreisetage zum Urlaubsort zu. Mann-
schaftssoldaten und Unteroffiziere mit einer Dienstzeit von mindestens zwei
Jahren hatten einen Urlaubsanspruch von 15 bis 20 Tagen exklusive der Rei-
setage. Ausdrücklich wies das GKO darauf hin, dass „kurzfristige Urlaube“
insbesondere jenen Soldaten und Unteroffizieren, die „seit den ersten Tagen
des Großen Vaterländischen Krieges in der Roten Armee dienten“, sowie je-
nen Kriegsteilnehmern, die militärische Auszeichnungen erhalten und Ver-
wundungen erlitten hatten, zu gewähren waren.202
In diesem Zusammenhang hatten die Kommandeure der Einheiten unter
anderem dafür Sorge zu tragen, dass maximal sechs Prozent des Offiziers-
standes bzw. drei Prozent der Unteroffiziere und Mannschaftssoldaten jeder
Einheit gleichzeitig auf Urlaub gehen durften. Für den Transport der Ange-
hörigen sowjetischer Besatzungstruppen wurden eigene Züge bereitgestellt,
die, wie im Falle Österreichs und Deutschlands, täglich in die Sowjetunion
fuhren. Die Route für Militärangehörige der CGV lief über Budapest und Jas-
sy bis nach Char’kov. Von dort aus fuhren sie mit normalen Passagierzügen
weiter.203
Vor dem Hintergrund der Plünderungen sowjetischer Besatzungssoldaten
in Österreich erscheint insbesondere folgende Regelung signifikant: Jeder der
200 Dom otdycha v Al’pach, in: Za čest’ Rodiny, 28.3.1946, S. 6.
201 CAMO, F. 3415, op. 1, d. 96, S. 154, Befehl Nr. 02308 des Bevollmächtigten des Leiters des Stabes der
18. Panzerdivision, Oberstleutnant Ševčenko, über die Abfertigung von Armeeangehörigen in den
Urlaub, 20.8.1945.
202 CAMO, F. 3415, op. 1, d. 96, S. 96f., hier: S. 96, Information des Leiters des Stabes der 18. Panzerdi-
vision, Garde-Oberst Belozerov, über den Befehl des GKO über den Urlaub für Militärangehörige,
24.7.1945.
203 Ebd.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918