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III. Alltag, Freizeit,
Besatzungsritual614
Wie viele Soldaten Opfer von Misshandlungen durch Offiziere oder ihre
Kameraden wurden, lässt sich nicht nachweisen. Analog zur Situation der
Truppen auf dem Territorium der DDR kann allerdings generell davon aus-
gegangen werden, dass die Sterblichkeitsrate in der sowjetischen Besatzungs-
zone Österreichs auf einem niedrigeren Niveau lag als jene der auf sow-
jetischem Gebiet stationierten Truppen. Dies ist vor allem auf die höheren
Ausbildungs-, Ausrüstungs- und Sicherheitsstandards zurückzuführen.213
3.1.2 Bestattung
Das Volkskommissariat für Verteidigung legte 1940 die Beisetzung der im
Kampf gefallenen Militärangehörigen per Befehl Nr. 023 fest. Dabei war eine
mehrfach gestaffelte Klassifizierung zu beachten. So durften verstorbene Offi-
ziere, Unteroffiziere und Mannschaftssoldaten keinesfalls in einem gemeinsa-
men Grab beerdigt werden. Die Einzel- und Massengräber mussten demnach
mit „Pyramiden“ und Aufschriften, die Rang, Vor-, Nach- und Vatersnamen
sowie Todesdatum der jeweiligen Militärperson beinhalteten, versehen wer-
den.214
Aus Laxheit oder auch aufgrund der Umstände kam es – vor allem noch
während der Kampfhandlungen – wiederholt zu Verstößen gegen diese Vor-
schriften. Einzelne Gräber wurden weder mit den vorgeschriebenen Pfosten
noch mit Namensaufschriften gekennzeichnet. Gefallene Offiziere wurden in
Gemeinschaftsgräbern bestattet. „Außerordentlich schlecht“ war es auch um
die Übersendung der persönlichen Utensilien und Wertgegenstände der „im
Kampf für die Heimat gefallenen Militärangehörigen“ an ihre Angehörigen
in der Sowjetunion bestellt. Die Schuld traf in erster Linie die Truppenkom-
mandeure, die die Einhaltung der entsprechenden Befehle unzureichend
überwachten.215
In der Vollmacht der Truppenkommandeure lag zudem, ob sie die Toten
posthum als ehrenvoll oder ehrlos einstuften. Von ihrer Einschätzung der
Umstände des Ablebens hing ab, wie die Begräbnisfeier ausgestaltet wurde.
Die Bandbreite reichte vom Quasi-Staatsbegräbnis bis zur Beisetzung im Ge-
heimen. War der Militärangehörige nicht in Erfüllung der „vaterländischen
Pflicht“, sondern womöglich durch einen selbst verursachten Unfall oder an
213 Satjukow, Besatzer, S. 166f., 174f.
214 CAMO, F. 1310, op. 1, d. 4, S. 43, Befehl Nr. 033 des Kommandeurs der 5. Garde-Luftlandedivision,
Garde-Generalmajor Afonin, und des Leiters des Stabes, Garde-Oberstleutnant Gorčakov, über die
Beisetzung von gefallenen Militärangehörigen, 6.3.1945.
215 Ebd.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918