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3. Riten, Feiern, Zeremonien 619
ren. Sämtliche sowjetische Militärangehörige, die in Einzelgräbern bestattet
und gemäß dem vorab erwähnten Befehl Nr. 105 in Listen erfasst worden
waren, mussten demnach auf Garnisonsfriedhöfe überführt werden. Verstor-
bene Soldaten und Unteroffiziere wurden in Massengräbern, Offiziere und
Frauen in Einzelgräbern bestattet. Eine Ausnahme stellten lediglich Verstor-
bene im Rang von Obersten oder Generälen sowie „Helden der Sowjetunion“
dar, die auf Frontfriedhöfen beerdigt waren.232
Bis Jahresende sollten die Korps- und Divisionskommandanten je ein bis
zwei Friedhöfe in ihrem Zuständigkeitsbereich – etwa in Amstetten für das
31. Garde-Schützenkorps oder in Neunkirchen für das 21. Garde-Schützen-
korps – errichten lassen. Dazu konnten auch österreichische Fachleute heran-
gezogen werden, die dafür laut Richtlinie zu entschädigen waren.233
Per Befehl der CGV Nr. 160 vom 15. Oktober 1945 waren bis Ende Novem-
ber die sterblichen Überreste von Offizieren aus verstreuten Einzelgräbern
auf Korpsfriedhöfe, jene von Unteroffizieren und Soldaten auf Garnisons-
Divisionsfriedhöfe zu überführen. Über die Umbettungen und den Bau neuer
Friedhofsanlagen mussten genaue Listen geführt werden. Bereits im Vorfeld
drohte man den zuständigen Kommandeuren mit Strafen, sollten nach dem
30. November 1945 noch Grabstätten außerhalb der dafür vorgesehenen An-
lagen existieren.234
Tatsächlich konnten die Umbettung und die entsprechende Gestaltung der
Militärfriedhöfe bis zum 1. Jänner 1948 „mit Ausnahme einiger Friedhöfe“
abgeschlossen werden.235 Die dafür benötigten Mittel hatte die Finanzabtei-
lung des Stabes der CGV den jeweiligen Stadtkommandanturen bereitge-
stellt. Die Verantwortung für die Exhumierungen und Grabgestaltungen in
der sowjetischen Besatzungszone war beim stellvertretenden Leiter des Sta-
bes der CGV gelegen, während der Leiter der SČSK für die westlichen Zonen
Österreichs zuständig gewesen war.236 Parallel dazu ging die Zuständigkeit
für die Erhaltung der Anlagen in österreichische Hände über.
232 AM 4. GA, Bestand 4. Garde-Armee, Dok. Nr. 11, Befehl Nr. 0114 des Leiters des Stabes der 4. Gar-
de-Armee, Garde-Generalmajor Fomin, über die Errichtung von Garnisonsfriedhöfen, 10.9.1945.
233 AM 4. GA, Bestand 4. Garde-Armee, Dok. Nr. 16, Befehl Nr. 14 des Leiters des Stabes der 4. Garde-
Armee, Garde-Generalmajor Fomin, über die Errichtung von Militärfriedhöfen und die Umbettung
von gefallenen Rotarmisten, 23.10.1945.
234 Ebd.
235 AM 4. GA, Bestand 4. Garde-Armee, Dok. Nr. 37, Schreiben des stv. Leiters des Stabes der CGV,
Oberst Sal’nikov, an die Stadtkommandanten der sowjetischen Besatzungszone Österreichs über
die Erfassung von Militärfriedhöfen in Österreich, 7.2.1948.
236 CAMO, F. Urfahr, op. 314738s, d. 2, S. 73–74, Befehl Nr. 0135 des Leiters des Stabes der CGV, Gene-
ralleutnant Kostylev, über den Abschluss der Umbettungen und der Gestaltung von Militärfriedhö-
fen für gefallene Angehörige der Sowjetischen Armee in Österreich und Ungarn, 13.11.1947.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918