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Resümee
soldaten verhängte das Militärtribunal der Zentralen Gruppe der Streitkräfte
in Baden wegen dieses Deliktes die Todesstrafe. Wie bei allen unerfreulichen
Vorfällen in der Armee zog man auch hier die Vorgesetzten zur Verantwor-
tung und gab – einmal mehr – fehlender politisch-ideologischer Schulung die
Schuld. Die Rote Armee war schließlich eine politische Armee. Die Deserteu-
re wären schlicht dem „Einfluss der uns umgebenden bourgeoisen Kreise“
erlegen, hieß es in einem NKVD-Bericht.
In die Kategorie „unerlaubtes Entfernen von der Truppe“ fielen kurze, un-
erlaubte Ausflüge in die nächstgelegene Stadt. Wurden derartige Vorfälle be-
kannt, mussten auch hier die Vorgesetzten die Verantwortung übernehmen.
Außerdem verübten die Delinquenten während des unerlaubten Fernblei-
bens häufig weitere Vergehen, besonders das vorhin erwähnte „amoralische
Verhalten“ der Trunksucht. Manche betranken sich bis zur Bewusstlosigkeit,
was mit zehn Tagen strengem Arrest bestraft wurde. Wenn hingegen in die-
ser Zeit ein Kino besucht wurde, betrug die Strafe fünf Tage strengen Arrests.
Straftaten gingen nicht allein von Angehörigen der sowjetischen Besat-
zungstruppen aus, sondern richteten sich mitunter auch gegen sie. Dazu
zählten Beschimpfungen von Wachposten, Diebstähle aus Garnisonen, Züch-
tigungen von sowjetischen Kindern, Unfälle und Vergiftungen ebenso wie
Mord und Prügeleien. Letztere zettelten Einheimische zumeist im Wissen um
die eigene Überzahl und infolge reichlichen Alkoholkonsums an. Einige Ös-
terreicher erhielten für Straftaten zum Nachteil sowjetischer Militärangehö-
riger langjährige Haftstrafen. So konnten Autounfälle, bei denen sowjetische
Besatzungsangehörige zu Schaden kamen, oder der Verkauf von Methylalko-
hol, der zu Erblindung oder im schlimmsten Fall zum Tod führte, mit lang-
jährigen GULAG-Strafen geahndet werden. Insgesamt wurden rund 1000
Österreicherinnen und Österreicher von sowjetischen Gerichten verurteilt
und in die Sowjetunion verschleppt. Zu den häufigsten Verurteilungsgrün-
den zählten antisowjetische Spionage, „Werwolf“-Zugehörigkeit, Kriegsver-
brechen, illegaler Waffenbesitz oder Vergehen gegenüber Besatzungssolda-
ten. Doch auch für die betroffenen sowjetischen Militärangehörigen blieben
Vorfälle wie körperliche Übergriffe nicht ohne Konsequenzen. Sie hatten sich
etwa der unangenehmen Frage zu stellen, weshalb sie sich zum Zeitpunkt
des Geschehens in Lokalen aufgehalten und getrunken hatten.
Gerade vor dem Hintergrund des Kalten Krieges galten außerdem sexuelle
Beziehungen zwischen sowjetischen Armeeangehörigen und Österreicherin-
nen als „politisch folgenschwer“; Eheschließungen waren ausdrücklich un-
tersagt. Der Kreml fürchtete Ausländerinnen als „epidemiologische Waffe“
in den Händen des „Feindes“, die über die Infektion mit Geschlechtskrank-
heiten Moral und Kampfkraft sowjetischer Militärangehöriger schwächen
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918