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Über die Produktion von Tönen - Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
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der Musik klare Definitionen des Musikerberufs fehlten, wussten sowohl Befürwort- erInnen als auch GegnerInnen der Privilegierung von Berufsmusizierenden meistens doch so ungefähr, was unter Beruf zu verstehen war. Im Gegensatz zu dem Befund von Lynn Sargeant, wonach die Definition des/der professionellen MusikerIn im Zentrum der Debatte stand,65 ging es hier vielmehr um die Konsequenzen, die mit den  – meist relativ eindeutigen  – Kategorisierungen verbunden waren. Nicht jede/r, der/die gegen Verdienst musizierte, war BerufsmusikerIn. So wurden die NebenberufsmusikerIn- nen, die neben dem Musizieren auch noch einen anderen Beruf hatten, vielfach als NichtberufsmusikerInnen bezeichnet. Wie an anderer Stelle bereits heraus gearbeitet wurde,66 waren es vor allem das Fehlen nicht- musikalischer Verdienste einerseits, ein gewisses Maß an Ausbildung bzw. Talent andererseits, die jemanden zum/zur Berufs- musikerIn machten. Diese Eigenschaften zeigen sich in den Konstruktionen beider Seiten eines zentralen Konflikts des Musizierens in der Zwischenkriegszeit: Sollten Berufs- musikerInnen in ihrem erwerbsmäßigen Musizieren gegenüber Nichtberufs- musikerInnen privilegiert bzw. erwerbsmäßiges Musizieren überhaupt nur für BerufsmusikerInnen erlaubt werden? Die sozialistische Musikergewerkschaft forderte dies bereits seit Ende des 19.  Jahrhunderts.67 In den ersten Jahrzehn- ten des 20.  Jahrhunderts konnten einige Vertreter der sozialistischen Partei zu Anträgen für Musikergesetze bewegt werden, die die Zugehörigkeit zum Musi- kerberuf durch Qualifikation bzw. Prüfungen festlegen und/oder nur berufsmäßig Musizierenden den Erwerb erlauben sollten.68 Keiner der Anträge wurde in ein 65 Sargeant, Class, 41 f. 66 Schinko, Annäherungen. 67 Vgl. etwa die Versuche des Wiener Musikerbundes, das Musikergewerbe als konzessioniertes Gewerbe neu zu konstituieren: „… es möge die Ausübung der Musik  […] als concessioniertes Gewerbe erklärt werden und die Ertheilung des Gewerbescheines an gewisse Bedingungen  […] geknüpft werden.“ (Österreichische Musiker- Zeitung (1893), Nr.  2, 7) Oder auch eine Ein- gabe des Musikerverbandes an das Unterrichtsministerium: „Personen, die in den Städten Oesterreichs Musik gegen Entgelt ausüben, müssen diese Berechtigung durch den Besitz einer amtlichen Legitimation nachweisen.“ (Österreichisches Staatsarchiv, AVA, Bundes ministerium für Unterricht, Musik in genere, 1934, Zl.  12.763, Österreichischer Musikerverband, Schreiben an Herrn Ministerialrat Dr. Karl Wisocko, 3.  Mai 1933). 68 Antrag der Abgeordneten Heinl, Fischer und Genossen vom 21.  April 1920, betreffend die Erlassung eines Gesetzes über die Regelung der Berufsverhältnisse im Musiker- und Musik- lehrerstande, Beilage Nr.  811, 74. Sitzung der konstituierenden Nationalversammlung; Antrag der Abgeordneten Sever, Allina, Pick, Seidel Richard und Genossen vom 3.  März 1927 auf ein Musikergesetz, Beilage Nr.  330/A, 182. Sitzung des Nationalrates; Antrag der Abgeordne- ten Müller, Sever, Pick und Genossen vom 18.  Oktober 1928 auf ein Musikergesetz, Beilage Nr.  179/A, 62. Sitzung des Nationalrates. Differenzierungen und Konflikte 1918 – 1938 35
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Über die Produktion von Tönen Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
Titel
Über die Produktion von Tönen
Untertitel
Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
Autor
Georg Schinko
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20802-0
Abmessungen
15.5 x 23.5 cm
Seiten
310
Schlagwörter
Music-making, Musician, Work, Vocation, Art, Austria, Correspondence analysis, Life Writing, Interwar period --- Musizieren, Musiker, Arbeit, Beruf, Kunst, Österreich, Korrespondenzanalyse, Lebensgeschichtliche Erzählung, Zwischenkriegszeit
Kategorie
Kunst und Kultur
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