Seite - 148 - in Über die Produktion von Tönen - Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
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MusikerIn- Sein erwirkt hatte, sollte ein Anrecht darauf haben, damit seinen/ihren
Unterhalt zu verdienen. Diese, im Grunde auch von GegnerInnen des Musikerver-
bandes (wie dem Bund der Nichtberufsmusiker) anerkannte Perspektive baute durch-
wegs auf allgemein anerkannten Praktiken des Berufs (bzw. der Berufsausbildung,
der Berufswahl etc.) auf, die voraussetzten, dass die Entscheidung für einen Beruf
dazu berechtigen würde, durch ihn ein Auskommen zu finden. An der Durchsetzung
dieser Perspektive arbeiteten beispielsweise die Arbeitsvermittlungen. In öffentlichen
Arbeitsämtern wurde durch den Berufsschutz (die Vermittlung nur in Stellen, die
dem erlernten Beruf entsprachen) der Beruf sowohl anerkannt als auch gegenüber
nichtberuflichen Erwerbsarten privilegiert.22 Diese Praktik half dabei, die Zugehörig-
keit zum Musikerberuf trotz Zeiten der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen. Auch die
Stellenvermittlung des Musikerverbandes – die im Vergleich mit den öffentlichen
Arbeitsämtern ein Vielfaches an Stellen vermittelte – war in einer Art organisiert,
die den Ausschluss von NichtberufsmusikerInnen erlaubte.23 Dennoch konnte der
Musikerberuf unter den oben skizzierten wirtschaftlichen Bedingungen nur schwer
umgesetzt werden. Die über Jahrzehnte erfolglosen parlamentarischen Eingaben
des Musikerverbandes um ein Musikerschutzgesetz sowie die fehlende Erwähnung
der Berufsmäßigkeit des Musizierens als Voraussetzung für Erwerb in der Musi-
ker- und Kapellmeisterverordnung 1934 zeugen von Widerständen dagegen. Diese
Widerstände sind politisch nicht leicht zu lokalisieren: Auf den ersten Blick scheint
es, als hätten sich in der Frage der Privilegierung von Beruf sowohl Sozialisten als
auch Vertreter ständestaatlicher Ideen getroffen. Und tatsächlich waren die Über-
einstimmungen zwischen den sozialistischen Anträgen zu einem Musikerschutz-
gesetz in den Zwanzigerjahren und der Musiker- und Kapellmeisterverordnung von
1934, sowie die zwischen den Forderungen der sozialistischen Musikergewerkschaft
und denen der ständestaatlichen Interessenvertretung der Musiker recht groß.24
Eine Alternative zu diesem überparteilichen Konsens wird ersichtlich, wenn man
die Positionierungen der Nichtberufsmusikerverbände betrachtet. Unter Berufung
auf althergebrachte Traditionen wurde dort das Recht auf Gelegenheits- und Ver-
einsmusizieren eingefordert und gegen dessen Unterordnung unter das berufliche
Musizieren verteidigt. Diese Perspektive wurde auch auf gesetzlicher Ebene im Zuge
konkreter Regelungen wirksam.25
22 Vana, Gebrauchsweisen, 264 ff.
23 Oesterreichische Musiker- Zeitung (1925), Nr. 15/16, 63.
24 Diese Übereinstimmungen sprechen auch dagegen, die Musiker- und Kapellmeisterverord-
nung einseitig als „typische Schöpfung des österreichischen Ständestaates“ (Zwittkovits, Pflege,
426 f) und als autoritäre Unterdrückung der Nicht- BerufsmusikerInnen zu beschreiben.
25 Siehe Kapitel 2.3.1.
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Über die Produktion von Tönen
Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
- Titel
- Über die Produktion von Tönen
- Untertitel
- Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
- Autor
- Georg Schinko
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20802-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.5 cm
- Seiten
- 310
- Schlagwörter
- Music-making, Musician, Work, Vocation, Art, Austria, Correspondence analysis, Life Writing, Interwar period --- Musizieren, Musiker, Arbeit, Beruf, Kunst, Österreich, Korrespondenzanalyse, Lebensgeschichtliche Erzählung, Zwischenkriegszeit
- Kategorie
- Kunst und Kultur