Seite - 178 - in Über die Produktion von Tönen - Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
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Damit wurde der bereits bestehenden Legitimität dieser Musizierform Rechnung
getragen wie auch das ernsthafte Musizieren weiter gestärkt und staatlich beglaubigt.
Frühere Entwicklungen, die das ernsthafte Musizieren legitimierten, sind im späten
18.
Jahrhundert zu finden. Die Konstitution „ernster“ Kunstmusik als eigenständige
Musikform zu dieser Zeit stellte nicht nur eine Begründung des Anspruches dar,
sich in die Musik zu vertiefen. Sie führte auch zu Anforderungen an die Musik, die
es logisch erscheinen ließen, sie vor allem von „accomplished professionals“ 7 und
nicht mehr von jenen, die Musik nebenbei betrieben, spielen zu lassen.
Auch die Entstehung einer kunstmusikalischen Massenkultur mit groß angelegten
Orchesterkonzerten und professioneller Vermarktung seit der Mitte des 19. Jahr-
hunderts bildete eine Grundlage für die Verknüpfung von Kunst und Beruf.8 War zu
Beginn des 19. Jahrhunderts der Liebhaber oder Dilettant vor allem in Wien noch
ein Ideal musikalischen Künstlertums gewesen, so schien es ein Jahrhundert später
unumstritten, dass echte Kunst nur von professionellen Musizierenden produziert
werden könne. Exemplarisch dafür war die Entkoppelung der Mitgliedschaft im
Orchester der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien
– zu der Zeit eines der wich-
tigsten Orchester Wiens – vom Amateurstatus der Musizierenden 1848.
Auch die materiellen Ressourcen für professionelles Künstlertum veränderten
sich. Die zunehmende Verwendung von Musik als Mittel der Erbauung und zur
Markierung sozialer Unterschiede durch das Bürgertum seit dem 18. Jahrhundert
vervielfältigten die Möglichkeiten, von Kunstmusik zu leben, ebenso wie die stark
expandierende Förderung von Kunstmusik durch den Staat seit dem späten 19.
Jahr-
hundert. Sie waren damit Voraussetzung dafür, dass eine Orientierung wie das ernst-
hafte Studium überhaupt für mehr als nur einige wenige Musizierende denkbar und
handlungsleitend wurde.
Im Laufe der Zwischenkriegszeit blieb die Legitimität ernsthaften Musizierens
weitgehend unberührt. Konflikte entstanden vor allem im Zuge der Einbeziehung
von Künstlern in sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Maßnahmen. Die Novelle
zum Pensionsversicherungsgesetz 1914 verknüpfte den Angestelltenstatus u. a. mit
der „Ausübung der freien Künste“,9 während sowohl das Schauspielergesetz von
1922 als auch das Inlandarbeiterschutzgesetz von 1925 „künstlerische Dienste“ als
Unterscheidungsmerkmal festsetzten.10 Diese zunehmenden Versuche, ernsthaftes
7 Gramit, Serious, 97.
8 Weber, Mass Culture.
9 Kaiserliche Verordnung vom 25. Juni 1914 betreffend die Pensionsversicherung von Ange-
stellten, §1, 3, b).
10 Bundesgesetz vom 13. Juli 1922 über den Bühnendienstvertrag (Schauspielergesetz), §1, 1);
Bundesgesetz vom 19.
Dezember 1925, BGBl Nr.
457, über die zeitweilige Beschränkung der
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Durch Musik ein Fortkommen
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Über die Produktion von Tönen
Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
- Titel
- Über die Produktion von Tönen
- Untertitel
- Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
- Autor
- Georg Schinko
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20802-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.5 cm
- Seiten
- 310
- Schlagwörter
- Music-making, Musician, Work, Vocation, Art, Austria, Correspondence analysis, Life Writing, Interwar period --- Musizieren, Musiker, Arbeit, Beruf, Kunst, Österreich, Korrespondenzanalyse, Lebensgeschichtliche Erzählung, Zwischenkriegszeit
- Kategorie
- Kunst und Kultur