Seite - 179 - in Über die Produktion von Tönen - Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
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Musizieren in eine allgemeine Logik der Erwerbsarbeit einzubinden, wurden von
den Musizierenden oftmals als Unverständnis dessen, was ernsthaftes Musizieren
ausmacht, gesehen – ganz im Sinne von Paul Bekker, für den „das Schema einer
genau bezeichneten Arbeitsleistung
[…] der höchsten Forderung des Künstlertums
nach Freiheit und ungehemmter Entfaltung der Persönlichkeit“ 11 widersprach. Artur
Schnabel
– ein ernsthaft Musizierender aus dem Sample der Untersuchung
– meinte
hinsichtlich seines nicht ganz freiwilligen Beitritts zur amerikanischen Musikerge-
werkschaft: „Wir [Solisten, G. S.] werden nicht ausgebeutet, wir verrichten unseren
Dienst nicht auf Stundenbasis, wir haben viele verschiedene Arbeitgeber, wir arbeiten
nicht zu festen Tarifen“ und stellte die Frage, ob „das materielle Wohl der Musiker
für das geistige Wohl der Musik unerlässlich ist“.12
Das ernsthafte Studium stellte also die legitimste Art dar, Musik zu betreiben.
Als dominante Orientierung verfügte es im Untersuchungszeitraum über dermaßen
hohe Legitimität, dass es oftmals gar nicht mehr als eigene Orientierung erkennbar
wurde, sondern generell für Musizieren an sich stand
– so etwa wenn idealtypische
Figuren des/der ernsthaft Studierenden zur Definition des Musikers/der Musike-
rin verwendet wurden.13 In zeitgenössischen Beschreibungen des Musikerberufes
wurden Fleiß, Hartnäckigkeit und kontinuierliche Übung als notwendige Voraus-
setzungen einer gelungenen Ausübung thematisiert. In einem Berufsratgeber etwa
wurde der Musikerberuf folgendermaßen charakterisiert:
Auch der Gutveranlagte braucht viel Fleiß, um allen Anforderungen, die an ihn gestellt
werden, gerecht zu werden und um die erforderlichen Übungen gewissenhaft zu pfle-
gen.
[…] Wie bei vielen Jüngern der Kunst ist auch unter den Musikern oft ein Zug zum
lustigen Leben vorhanden. Junge Leute, bei welchen ein solcher Hang stark zu Tage tritt,
laufen Gefahr, ihr Lernziel nicht zu erreichen.14
Beschäftigung ausländischer Arbeiter und Angestellter (Inlandarbeiterschutzgesetz), §15 c);
Verordnung des Bundeskanzlers vom 31.
Dezember 1925, BGBl Nr.
11, betreffend die Gruppen
von Arbeitnehmern, für welche die Vorschriften des Bundesgesetzes vom 19.
Dezember 1925
über die zeitweilige Beschränkung der Beschäftigung ausländischer Arbeiter und Angestellter
keine Anwendung finden, 1) c).
11 Bekker, Musikleben, 149.
12 Schnabel, Pianist, 199 f.
13 Vgl. etwa ein Urteil des Obersten Gerichtshofes von 1928: „Musik ist Kunst, nicht Hand-
werk.“ (Bundesministerium für Justiz (Hg.), Sammlung. 6. Jahrgang, 156), oder ein Urteil des
Gewerbegerichtes Wien von 1928: „Die Dienstleistung eines Musikers erfordert vor allem
eine besondere Ausbildung, die mindestens einige Jahre dauert.“ (Bundesministerium für
Justiz (Hg.), Sammlung. 6. Jahrgang, 113).
14 Hauck, Berufsberatung, 112.
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Über die Produktion von Tönen
Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
- Titel
- Über die Produktion von Tönen
- Untertitel
- Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
- Autor
- Georg Schinko
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20802-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.5 cm
- Seiten
- 310
- Schlagwörter
- Music-making, Musician, Work, Vocation, Art, Austria, Correspondence analysis, Life Writing, Interwar period --- Musizieren, Musiker, Arbeit, Beruf, Kunst, Österreich, Korrespondenzanalyse, Lebensgeschichtliche Erzählung, Zwischenkriegszeit
- Kategorie
- Kunst und Kultur