Seite - 227 - in Über die Produktion von Tönen - Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
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arbeitsrechtlicher Regelungen für KünstlerInnen in den 1920er- Jahren hingen auch
damit zusammen, dass wichtige Akteure Interesse daran hatten, Musizieren als
Kunst zu ermöglichen und zu normalisieren. Das war keine Selbstverständlichkeit:
Das Aufkommen von Massenkultur und Vergnügungsindustrie seit der Mitte des
19. Jahrhunderts führten – betrachtet man die ästhetischen Kategorisierungen des-
sen, wie und was musiziert wurde – zu anderen Formen des Musizierens, die öko-
nomisch wie kulturell ebenfalls Bedeutung erlangten. Staatliche Kunstförderung
und die Ausweitung des Angebots an höherer musikalischer Ausbildung waren
auch Teil der jahrhundertealten Auseinandersetzung zwischen den Verteidigern
der Kunst und den Befürwortern der Unterhaltung. Neben der Bereitstellung eines
Gegenmodelles zu Musizieren als Kunst ermöglichten Massenkultur und Vergnü-
gungsindustrie Musizierenden sowohl der Kunst- als auch der Unterhaltungsmusik
aber auch, BerufsmusikerInnen zu sein und damit den Anforderungen des Staates
und anderer Akteure an die Bevölkerung zu entsprechen, einen Beruf zu haben.
Gleichzeitig waren die Möglichkeiten, als AmateurIn zu musizieren, seit der Mitte
des 19.
Jahrhunderts stark im Zunehmen begriffen. Materielle Erleichterungen des
Zugangs zum Musizieren wie stark verbilligte Noten und Instrumente, die Auswei-
tung privaten und schulischen Musikunterrichts oder die Verknüpfung politischer
Anliegen mit dem Musizieren in Männerchören und in der Jugendbewegung schufen
dafür die Grundlagen. Wirtschaftskrisen oder Notlagen wie Kriegsverwundungen
und der damit einhergehende Mangel waren überzeugende Argumente dafür, das
erlernte Musizieren auch als (Neben-)Erwerb auszuüben. Der daraus entstehende
Konflikt zwischen BerufsmusikerInnen und AmateurInnen um Erwerbsmöglich-
keiten war sicher nicht neu, wurde durch die zahlenmäßige Zunahme amateurhaft
Musizierender aber verschärft. Die Gründungen von Nichtberufsmusikerverbän-
den in den 1920er- Jahren ebenso wie die Musikerverordnung von 1934 stellten Teile
dieses Konfliktes dar. Schließlich waren für die Relation von Kunst und Beruf ganz
spezifische Entwicklungen grundlegend dafür, dass sich eben diese Referenzen
als legitim darstellen konnten. Die Konstitution „ernster“ Kunstmusik Ende des
18. Jahrhunderts und die daraus folgenden immer höheren Anforderungen an das
musikalische Können der Musizierenden verdrängten die Amateure/Amateurinnen
zunehmend aus dem Bereich öffentlicher Aufführungen in die Musikvereine und
das Spielen von Hausmusik. In der Zwischenkriegszeit war die Gleichsetzung von
künstlerischem mit beruflichem Musizieren dann bereits weitgehend abgeschlossen.
Der Begriff der Legitimität beschreibt in dieser Untersuchung das Ausmaß, in
dem Praktiken und Orientierungen historisch als natürliche Gegebenheiten erschie-
nen, deren Existenz nicht mehr hinterfragt werden musste. Exemplarisch erscheint
der Gegensatz zwischen legitimen und wenig legitimen Orientierungen etwa im
Vergleich von Druckwerken der Kunstmusik, die Notwendigkeit und Existenz von
Musizieren als Frage von Legitimität und Nicht-Legitimität 227
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Über die Produktion von Tönen
Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
- Titel
- Über die Produktion von Tönen
- Untertitel
- Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
- Autor
- Georg Schinko
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20802-0
- Abmessungen
- 15.5 x 23.5 cm
- Seiten
- 310
- Schlagwörter
- Music-making, Musician, Work, Vocation, Art, Austria, Correspondence analysis, Life Writing, Interwar period --- Musizieren, Musiker, Arbeit, Beruf, Kunst, Österreich, Korrespondenzanalyse, Lebensgeschichtliche Erzählung, Zwischenkriegszeit
- Kategorie
- Kunst und Kultur