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Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren - Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
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134 Alejandro López Álvarez lich demonstrieren, dass die Luxusgesetzgebung – zumindest im Bereich der spanischen Monarchie – keineswegs dazu diente, das Maß an Luxus einzuschränken oder äußere Zei- chen sozialer Autorität zu eliminieren, wie dies häufig suggeriert wird. Vielmehr wurde Letztere mittels gesetzlicher Maßnahmen legitimiert. Die Luxusgesetze halfen dabei, so- ziale Unterschiede zu verstärken. Personen, die der politischen beziehungsweise religiösen Elite kastilischer Städte angehörten und die darüber hinaus über gute Beziehungen zum Hof verfügten, durften fortan Tragsessel verwenden, während allen anderen dieses Privileg mangels Lizenz verwehrt blieb. So lässt sich zusammenfassend feststellen, dass mit Hilfe von Gesetzen ganz bewusst und gezielt Luxuspolitik betrieben wurde. Infolge des Verbots beantragten ab 1605 zahlreiche Personen beim Rat von Kastilien eine Lizenz. Die etwa achtzig zwischen 1605 und 1610 erteilten Lizenzen entsprachen einem Durchschnitt von rund dreizehn pro Jahr, was in Anbetracht der großen Nachfrage eine ge- ringe Bewilligungsrate bedeutet. Hinsichtlich der sozialen Zuordnung der Lizenzempfänger lässt sich feststellen, dass es sich bei dreizehn davon um Träger von Adelstiteln handelte. Die Hälfte dieser Lizenzen war keiner zeitlichen Einschränkung unterworfen. Ab 1606 waren hingegen fast alle erteilten Lizenzen mit einer Befristung verbunden. Die ersten Begüns- tigten waren – in chronologischer Reihenfolge – der Marqués Alejandro Malespina, der in- folge einer durch einen Kanonenschuss hervorgerufenen Verletzung beidseitig beinamputiert war, der Condestable von Kastilien Conde de Chinchón, der Duque de Sessa, der Conde de Olivares, der Duque de Infantado, der Marqués de las Navas, dessen Lizenz nur für zwei Jahre Gültigkeit hatte, der Marqués de la Algaba, der eine einjährige Lizenz erhielt, und der Conde de Nieva. Dem Marqués de Estepa wurde eine für zwei Jahre gültige Lizenz ausgestellt, die allerdings nur in seinen eigenen Territorien galt, während der Marqués de Cusano eine Lizenz für vier Jahre erhielt. Don Francisco de Borja, Príncipe de Esquilache, bekam eine einjährige Lizenz zugesprochen, der Marqués de Auñón eine für zwei Jahre und der Marqués de Almazán eine für nur sechs Monate. Auch der Duque de Alburquerque erhielt eine Lizenz.166 Mindestens achtzehn Lizenzen wurden nachweislich Personen erteilt, die in den könig- lichen Räten dienten, nämlich als Ratsmitglieder, Buchhalter, Richter oder Sekretäre. Un- ter den zehn Ratsmitgliedern befanden sich – in chronologischer Reihenfolge – Francisco Álvarez de Rivera vom Italienischen Rat, dessen Lizenz auf ein Jahr befristet war, Lizenziat Andrés de Arbizul vom Inquisitionsrat, Lizenziat Núñez de Bohórquez vom Königlichen Rat und vom Kammerrat, der die Lizenz bis zur Wiedererlangung seiner Gesundheit er- hielt, Lizenziat Juan de Alderete vom Königlichen Rat, dessen Lizenz für die Dauer einer Behinderung galt, Domingo de Zabala vom Finanzrat, Lizenziat Juan de Acuña, Präsident des Finanzrats, Juan de Ibarra vom Italienischen Rat, Juan Bautista de Tassis vom Kriegs- 166 Siehe dazu AHN, Consejos, Leg. 4417, Nr. 65, 156, 174, 192 und 200–202, Leg. 4418, Nr. 16, 26, 30, 33, 69, 264 und 268; AGS CC, Libro 179, fol. 12. Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
Titel
Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
Untertitel
Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
Autor
Mario Döberl
Herausgeber
Alejandro López Álvarez
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20966-9
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
432
Kategorien
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