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134 Alejandro López Álvarez
lich demonstrieren, dass die Luxusgesetzgebung – zumindest im Bereich der spanischen
Monarchie – keineswegs dazu diente, das Maß an Luxus einzuschränken oder äußere Zei-
chen sozialer Autorität zu eliminieren, wie dies häufig suggeriert wird. Vielmehr wurde
Letztere mittels gesetzlicher Maßnahmen legitimiert. Die Luxusgesetze halfen dabei, so-
ziale Unterschiede zu verstärken. Personen, die der politischen beziehungsweise religiösen
Elite kastilischer Städte angehörten und die darüber hinaus über gute Beziehungen zum
Hof verfügten, durften fortan Tragsessel verwenden, während allen anderen dieses Privileg
mangels Lizenz verwehrt blieb. So lässt sich zusammenfassend feststellen, dass mit Hilfe
von Gesetzen ganz bewusst und gezielt Luxuspolitik betrieben wurde.
Infolge des Verbots beantragten ab 1605 zahlreiche Personen beim Rat von Kastilien
eine Lizenz. Die etwa achtzig zwischen 1605 und 1610 erteilten Lizenzen entsprachen einem
Durchschnitt von rund dreizehn pro Jahr, was in Anbetracht der großen Nachfrage eine ge-
ringe Bewilligungsrate bedeutet. Hinsichtlich der sozialen Zuordnung der Lizenzempfänger
lässt sich feststellen, dass es sich bei dreizehn davon um Träger von Adelstiteln handelte. Die
Hälfte dieser Lizenzen war keiner zeitlichen Einschränkung unterworfen. Ab 1606 waren
hingegen fast alle erteilten Lizenzen mit einer Befristung verbunden. Die ersten Begüns-
tigten waren – in chronologischer Reihenfolge – der Marqués Alejandro Malespina, der in-
folge einer durch einen Kanonenschuss hervorgerufenen Verletzung beidseitig beinamputiert
war, der Condestable von Kastilien Conde de Chinchón, der Duque de Sessa, der Conde de
Olivares, der Duque de Infantado, der Marqués de las Navas, dessen Lizenz nur für zwei Jahre
Gültigkeit hatte, der Marqués de la Algaba, der eine einjährige Lizenz erhielt, und der Conde
de Nieva. Dem Marqués de Estepa wurde eine für zwei Jahre gültige Lizenz ausgestellt, die
allerdings nur in seinen eigenen Territorien galt, während der Marqués de Cusano eine Lizenz
für vier Jahre erhielt. Don Francisco de Borja, Príncipe de Esquilache, bekam eine einjährige
Lizenz zugesprochen, der Marqués de Auñón eine für zwei Jahre und der Marqués de Almazán
eine für nur sechs Monate. Auch der Duque de Alburquerque erhielt eine Lizenz.166
Mindestens achtzehn Lizenzen wurden nachweislich Personen erteilt, die in den könig-
lichen Räten dienten, nämlich als Ratsmitglieder, Buchhalter, Richter oder Sekretäre. Un-
ter den zehn Ratsmitgliedern befanden sich – in chronologischer Reihenfolge – Francisco
Álvarez de Rivera vom Italienischen Rat, dessen Lizenz auf ein Jahr befristet war, Lizenziat
Andrés de Arbizul vom Inquisitionsrat, Lizenziat Núñez de Bohórquez vom Königlichen
Rat und vom Kammerrat, der die Lizenz bis zur Wiedererlangung seiner Gesundheit er-
hielt, Lizenziat Juan de Alderete vom Königlichen Rat, dessen Lizenz für die Dauer einer
Behinderung galt, Domingo de Zabala vom Finanzrat, Lizenziat Juan de Acuña, Präsident
des Finanzrats, Juan de Ibarra vom Italienischen Rat, Juan Bautista de Tassis vom Kriegs-
166 Siehe dazu AHN, Consejos, Leg. 4417, Nr. 65, 156, 174, 192 und 200–202, Leg. 4418, Nr. 16, 26,
30, 33, 69, 264 und 268; AGS CC, Libro 179, fol. 12.
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Titel
- Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
- Untertitel
- Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Autor
- Mario Döberl
- Herausgeber
- Alejandro López Álvarez
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20966-9
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 432
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918