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160 Alejandro López Álvarez
Schon kurze Zeit später lenkte der Rat sein Augenmerk auf die Sesselträger selbst. Am
12. April 1639 wurde konstatiert, dass auf Basis verschiedener Verordnungen der Gebrauch
von Miettragsesseln einem grundsätzlichen Verbot unterliege, und da eine Nichtbeach-
tung dieser gesetzlichen Bestimmungen inopportun sei, würden mit 14. April der Be-
sitz und die Verwendung von Miettragsesseln untersagt. Sesselträger, die Miettragsessel
besaßen oder betrieben, würden fortan nicht nur ihre Vehikel durch Beschlagnahmung
verlieren, sondern müssten zudem einen vierjährigen Strafdienst in den Festungen ge-
wärtigen. Sollten sie aber zum wiederholten Mal das Verbot übertreten, drohe ihnen ein
sechsjähriger Galeerendienst, und dies ohne jegliche Möglichkeit einer Strafumwandlung
oder -minderung.391 Vermutlich diente diese Maßnahme, die zu einem Zeitpunkt getrof-
fen wurde, zu dem die Vergabe von Lizenzen freigiebiger gehandhabt wurde, dazu, den
Gebrauch von Tragsesseln allein auf jenen Personenkreis zu beschränken, der dazu eine
formale Berechtigung besaß. Unbekannt ist, ob die Maßnahme, die vermutlich auf Mad-
rid beschränkt blieb, von Erfolg gekrönt war.392
Von da an gab es allem Anschein nach keine weiteren Verordnungen mehr, die die
Nutzer von Tragsesseln selbst berührt hätten. Die in der Folge erlassenen gesetzlichen Be-
stimmungen bezogen sich zunächst auf die Ausstattung der Tragevehikel und später auf
die Zahl der Sesselträger, was wiederum bestätigt, dass Tragsessel damals bereits vollends in
das Hofleben integriert waren. Einen Ausnahmefall scheint jedoch Bilbao darzustellen, wo
1657 in einer Ratssitzung beklagt wurde, dass einige Personen den verbotenen Brauch, sich
im Tragsessel durch die Straßen tragen zu lassen, erneut einführen wollten.393
5 2 Gesetzliche Regelungen rund um die Ausstattung von Tragsesseln (1600–1691)
Angesichts der Tatsache, dass Kutschen betreffende Verordnungen zu einer vermehrten
Verwendung von Tragsesseln geführt hatten und dass auch der Hofstaat der Königinnen
und andere Machtinstanzen immer häufiger Tragsessel gebrauchten, ist es nicht weiter ver-
wunderlich, dass diese in zunehmendem Maße mit kostbaren Materialien und pracht-
vollen Verzierungen ausgestattet wurden. Dieser Prozess hatte bereits Ende des 16. Jahr-
391 AHN, Consejos, Libro 1224, fol. 70r–v.
392 In Sevilla wurden 1642 die Tarife für Kutscher und Sesselträger festgelegt. Sesselträger sollten „für
einen halben Tag zwei Reales, für einen ganzen Tag, an dem nur einer einzigen Person gedient wird,
vier Reales und für eine einzige Strecke eineinhalb Real“ („por medio día dos reales, y por un día
entero sirviendo a una persona, quatro reales, y por un viaje solo, real y medio“) erhalten. Siehe dazu
BNE, VE/208-45.
393 Teófilo Guiard y Larrauri, Historia de la noble villa de Bilbao (1300–1600) (Bilbao 1905), Bd. 1,
S. 529 f.
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Titel
- Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
- Untertitel
- Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Autor
- Mario Döberl
- Herausgeber
- Alejandro López Álvarez
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20966-9
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 432
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918