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162 Alejandro López Álvarez
die Strafen nun deutlich erhöht: Ein Handwerker hatte beim ersten Verstoß mit einer Geld-
strafe von 50.000 Maravedís zu rechnen, beim zweiten mit 100.000 Maravedís und beim
dritten mit fünf Jahren Galeerendienst sowie fünf Jahren Verbannung.397
Die Gesetzgebung über die Ausstattung von Tragsesseln scheint damit ihren Abschluss
gefunden zu haben. Die Tragsessel am Hof wurden dennoch immer teurer und aufwendiger
in ihrer Gestaltung, wofür mehrere Faktoren ausschlaggebend waren: der sie betreffende
„Institutionalisierungsprozess“, ihre gewachsene Bedeutung im Rahmen des königlichen
Zeremoniells und nicht zuletzt der für die Epoche so typische Wettstreit mit Luxuswaren.
Die gesetzgebenden Institutionen scheinen den Tragsesseln bis zu einer Verordnung von
September 1657 jedoch keine weitere Beachtung geschenkt zu haben. In dieser Verordnung
wurde unter Punkt 20 die Ausstattung von Tragsesseln im Wortlaut von 1611 behandelt. Die
Verordnung brachte jedoch im Vergleich zu vorangegangenen gesetzlichen Bestimmungen
auch einige Neuerungen mit sich. So wurde unter Punkt 22, der in den Verordnungen von
1600 und 1611 allein die äußere Gestaltung von Kutschen und Sänften behandelt hatte, nun-
mehr auch jene von Tragsesseln geregelt, was abermals als Beleg dafür gelten kann, dass ihr
Luxuswert enorm gestiegen war. Laut den Bestimmungen war es verboten, Tragsessel außen
mit Seide zu versehen. Darüber hinaus durften Sänften und Tragsessel weder mit gesteppten
Oberflächen – auch nicht bei Kalbs- oder Korduanleder – ausgeführt sein noch Verzierun-
gen aus Lederstickerei aufweisen. Vehikel, die vor Inkrafttreten der Verordnung hergestellt
worden waren, durften nur noch für zwei weitere Jahre verwendet werden. Um die Zahl der
zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Vehikel exakt bestimmen zu können, war gemäß
Punkt 23 der Verordnung eine Registrierung verpflichtend. Jenen Meistern und Handwer-
kern, die bei Reparaturen von Kutschen, Sänften oder Tragsesseln deren Ausstattung ent-
gegen den Bestimmungen der Verordnung erneuerten, wurde gemäß Punkt 24 beim ersten
Verstoß die Beschlagnahmung des Vehikels und eine Geldstrafe in der Höhe von 50.000
Maravedís und beim zweiten Mal eine vierjährige Verbannung und eine doppelt so hohe
Geldstrafe angedroht. Dies waren jedoch nicht die einzigen Neuerungen. Im Zuge einer
verstärkten Reglementierung der Ausgaben für Lakaien, Kutscher und Sesselträger wurde in
Punkt 14 festgelegt, dass für deren Livreen einzig und allein Tuch verwendet werden dürfe,
ohne jegliche Verzierung wie etwa Posamente, Borten, Bauchbinden oder Absteppungen an
den Säumen; vielmehr hatte dass Tuch ganz glatt zu sein und einfache Knöpfe an den Man-
telvorderseiten aufzuweisen. Kragen von Umhängen, Wehrgehänge und Ärmel durften aus
einfachem oder mehrfarbigem Samt gearbeitet sein, der jedoch aus dem spanischen Herr-
schaftsgebiet stammen musste. Für Strümpfe war farbige Wolle, nicht jedoch Seide gestattet.
Livreen, die gegen diese Verordnung verstießen, wurden eingezogen; die dafür verantwortli-
397 Pragmática, y nueva orden, cerca de las colgaduras de casas, y hechura de joyas de oro, y piedras, y
pieças de plata, y en la forma que se han de hazer labrar, y traer, y otras cosas, 1611, RAE, 40-III-32.
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Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Titel
- Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
- Untertitel
- Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Autor
- Mario Döberl
- Herausgeber
- Alejandro López Álvarez
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20966-9
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 432
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918