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Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren - Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
Seite - 170 -
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170 Alejandro López Álvarez Die Nichtbeachtung dieser Regel wurde mit öffentlichem Ehrverlust und einer zweijäh- rigen Verbannung vom Hof geahndet. Bei den Sesselträgern traf diese Bestimmung auf Widerstand. Schon kurze Zeit später machten die registrierten Sesselträger Joan de Feira, Bartolomé Riviera, Francisco de Montejo und weitere Schicksalsgefährten vor dem Rat geltend, dass sowohl sie als auch ihre Vorgänger seit mehr als zwanzig Jahren auf der Plaza de Santa Cruz ihren Standplatz gehabt hätten. Für das Recht, dort die Vorhallen bezie- hungsweise die Plaza de Herradores nutzen zu dürfen, hatten sie bereits eine Kaution hin- terlegt. Ein Aufgeben des Standorts Santa Cruz bedeute Veränderungen, die ihren Kun- den erhebliche Unannehmlichkeiten bereiten würden (Abb. 9). Aufgrund der Größe des Hofes, so die Beschwerdeführer, bestehe Bedarf an zwei Standplätzen für Sesselträger. Mit nur einem einzigen Standort würde es den Damen infolge der dadurch hervorgerufenen Verzögerungen erschwert, ihre Besuche im Tragsessel bequem und pünktlich abzustatten. Noch heftiger fielen die Proteste gegen die Pflicht aus, die Riemen um die Schulter hän- gend tragen zu müssen, denn das Umlegen von Tragriemen über der Kleidung ist nie üblich gewesen; es ist weder zweckmäßig noch bequem, selbst dann nicht, wenn die Riemen nicht offen sichtbar ge- tragen würden.417 Die Sesselträger versicherten, die Tragriemen an Bändern beziehungsweise ihren Hosen- bünden hängend oder aber in ihren Rocktaschen mit sich zu führen. Würde man sie nun aber dazu verpflichten, die Tragriemen um den Hals zu tragen, wäre das sehr auffällig, sie würden wie Haussklaven erscheinen, und keiner hätte mehr das Verlangen, als Sesselträger zu dienen.418 Im darauf folgenden Rechtsstreit gaben fünf Zeugen Auskunft über die Tätigkeiten und das Verhalten der Sesselträger. Der im Anschluss daran gefasste Entschluss war gegen die Interessen der Sesselträger gerichtet.419 Sie hatten behauptet, der Wegfall eines ihrer Stand- plätze, nämlich der Plaza de Santa Cruz, würde den Bewohnern der Stadtviertel San Jeró- nimo, San Sebastián und Lavapiés den Zugang zu Tragsesseln erschweren. Der Beschluss der Sala de Alcaldes scheint jedoch nicht ohne Hintergedanken gefasst worden zu sein, 417 „[…] porque el traer correas del oficio encima de los vestidos nunca se a usado ni es cosa conveniente ni menos de no traer los dichos correones descubiertos se sigue inconveniente […]“. Ebenda, fol. 15r–v. 418 „[…] sería mucha nota de andar como los esclavos particular y ning° querría servir de mozo de sillas […]“. Ebenda, fol. 16r. 419 Für nähere Informationen dazu siehe López Álvarez 2007 (wie Anm. 1), S. 567–569. Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
Titel
Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
Untertitel
Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
Autor
Mario Döberl
Herausgeber
Alejandro López Álvarez
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20966-9
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
432
Kategorien
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