Seite - 171 - in Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren - Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
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Tragsessel in der spanischen Monarchie des 16 und 17 Jahrhunderts 171
denn in den beiden letztgenannten Stadtteilen hielten sich zahlreiche Schauspieler und
Prostituierte auf. Die Entscheidung bezweckte demnach, die Sesselträger auf einen ein-
zigen Raum zu konzentrieren, wobei die Pflicht, die Tragriemen um die Schulter zu legen,
zu ihrer besseren Identifizierung und Beaufsichtigung beitragen sollte. Außerdem wollte
man damit die Exklusivität eines für privilegierte Schichten bestimmten Luxusgutes be-
wahren, während anderen sozialen Gruppen der Zugang zu Tragsesseln erschwert werden
sollte, eine Zielrichtung, die auch die Einführung der Lizenzen im Jahr 1605 verfolgt hatte.
Das verhängte Verbot, auf der Plaza de Santa Cruz zu arbeiten, blieb auch in der Folge be-
stehen. Darauf deutet eine Beschwerde der Tuchscherer im Jahr 1617 hin, die sich damals
über die Präsenz verschiedener Geschäftsaktivitäten auf der Plaza de Herradores beklagten,
vor allem derjenigen der Schlosser, Lakaien und Sesselträger.420 Fest steht, dass die Regis-
trierungspflicht für Sesselträger in der Folgezeit wieder zwingend wurde. So wurde am 7.
April 1611 verordnet, dass
keine Person an unserem Hof als Mietsesselträger arbeiten dürfe, ohne im Besitz einer ent-
sprechenden Lizenz zu sein, ohne festgelegten Preistarif und ohne Registrierung bei der
vom Kastilischen Rat bestimmten Behörde. Dies gilt auch für alle anderen Diener, die
Tragsessel befördern. Auch sie sollen sich bei den entsprechenden Justizstellen der Städte,
Dörfer und Ortschaften eintragen lassen.421
Im Mai 1613 wurde eine Verordnung publiziert, die neuerlich eine Registrierung sämt-
licher Sesselträger durch die Alcaldes binnen drei Tagen forderte. Gleichzeitig wurde aber-
mals Personen ohne entsprechende Lizenz die Ausübung dieses Gewerbes untersagt. Zu-
widerhandelnden wurden der öffentliche Ehrverlust sowie vier Jahre Galeerendienst an-
gedroht.422 Im Jahr 1629 unternahm man einen weiteren Versuch, die Sesselträger einer
schärferen Kontrolle zu unterwerfen, indem sie neuerlich dazu verpflichtet wurden, an
der Plaza de Herradores zu arbeiten und ihre Tragriemen sichtbar über der Schulter zu
tragen. In einer Verordnung vom 15. Juni desselben Jahres wurden die Sesselträger angehal-
ten, sich in der ältesten Kammerkanzlei eintragen zu lassen, andernfalls drohe ihnen eine
zweijährige Verbannungsstrafe sowie die Zahlung von 20 Dukaten für Anwaltskosten und
420 AVM, Secretaría, 2-245-14.
421 „[…] ninguna persona pueda ser mozo de sillas alquilado en esta nuestra Corte, sin tener licencia
para ello, y habiéndole tasado lo que hubiere de llevar, habiéndose de registrar ante quien nombrará el
consejo, lo qual se entienda con los que tiran sillas siendo criados; y en las ciudades, villas y lugares se
registren ante las Justicias de ellas“. Novísima Recopilación (Madrid 1775 und 1805), Libro VI, Título
XIV, ley VII.
422 AHN, Consejos, Libro 1204, fol. 3r.
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Titel
- Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
- Untertitel
- Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Autor
- Mario Döberl
- Herausgeber
- Alejandro López Álvarez
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20966-9
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 432
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918