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Tragsessel am Münchner Hof 343
Weibsbildtern zuverhüetten, und keine Ungelegenheiten vorgehn z[u]lass[en], im Gegenfahl
hete er alle Verantworttung auf sich zutrag[en], und Straff zugewartten.
15. Hat er Sesslmaister die Türckhen in einer sonderbarn Cammer zuverpflegen, und sye
allein zuhalten, dise Cammer aber solle in seinem Zünß nachent bey ihme sein, d[a]z er die
Türckhen alzeit heren, also ihr thuen und lassen wissen kan, und hat er weder Mägd noch
Knaben zu ihnen hineinzulassen, sonder ihre Ligstatten von ihnen selbst richten: und yber-
ziechen z[u]lass[en].
16. Solle ihme der Zünß sovil der Türckhen underkhommen importiert, aus der Sessl Cassa
zuhilf bezalt werden.
17. Seindt all die jenige welche sich tragen lassen wollen, an den Sesslmaister gewißen, daß
er ihnen die Sessl und Trag[er] zuestellen solle, waiß er also wiegemelt, einen ieden auf Be-
gehren, solchen Sessl fürderlich zuverschaffen, und darbey iedes Mahls den Tragern besten
Fleiß einzebündten
18. Hat er von ainem Gang, von ainem Hauß: od[er] Gassen ins ander 6 kr.: von ainer gan-
zen Stundt 15 kr.:
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von ainem halben Tag od[er] 3 Stundt 30 kr.: und von ainem ganzen Tag 1 fl. Tragerlohn
einzeford[er]n.
19. Vor wan die Trag[er] und[er] Essenzeit, so lang aufgehalten wurden, daß sye zu Hauß ihre
Speiß versaumbten, so hette ihnen der jenige, der sye solang aufgehalten, die Cosst zu geben.
20. Wan einer od[er] der and[er], die Träger ein oder mehr Stundt auf sich warthen lisse, so
hete man ihnen von ieder Stundt, iedem 3 kr. Wortgelt zuzallen.
21. Sollen sye weiter nit ausser der Statt als weith ist bis zu den Herrn Paulinern und nit weit-
her tragen derffen, und solle bis dahin und wider herein 24 kr.: bis zum Rädl in die Au 20 kr.:
bis zu den Herrn Capucinern 15 kr.: bis ins Herrn Graff von Tättebachs Gartten am Lechen:
oder bis zum Holzschreiber 24 kr. und also in anderen Weegen nach Proportion dessen, daß
Tragerlohn bezalt werden.
22. Sobaldt sye Sessltrag[er], einen an sein Orth, wohin er d[a]z Tragerlohn bezahlt, werden
getragen haben, so haben sye alsobaldt den lahren Sessl widerumb an seine Orth, in die Die-
ners Gassen zutragen und aldort auf weithern Bevelch zuwarthen.
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[Nr. 23 fehlt]
24. Hat man den Sesslmaister ein verschlossne Pixen in die Handt gegeben, da sowollen er
allen Verdienst, sovil von Sessltragen bezahlt worden, gethreülich einlegen, darbey kein Un-
threü spillen, sond[er] alles auf richtig und redlich zur Commission lifern.
25. Aber hat er niemandten tragen z[u]lassen, nach einen Sessl eheund[er] zuschickhen, ehe
er vorher d[a]z Tragerlahn empfangen, und ohne vorherige Bezallung hat er nichts herzu-
geben.
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Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Titel
- Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
- Untertitel
- Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Autor
- Mario Döberl
- Herausgeber
- Alejandro López Álvarez
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20966-9
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 432
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918