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2.5. DIE GRUNDZÜGE DER REFORM 91
rufungen eines deutschen Professors auf einen österreichischen Lehrstuhl in
einer langen Reihe von Berufungen, die in der Ära Thun noch folgen sollten.
Im Sommer 1849 hatten Bonitz und Exner die Arbeit an den Gesetzesent-
würfen für die Neuorganisation der sekundären Schulen und Universitäten
fertig gestellt.90 Beinahe gleichzeitig wurde Leo Thun-Hohenstein am 28.
Juli 1849 zum Minister für Kultus und Unterricht bestellt.91 Bereits im fol-
genden September hatte Thun die Gesetzesvorlagen dem Kaiser unterbrei-
tet und deren Bewilligung erreicht.
2.5. Die Grundzüge der Reform
Am 16. September 1849 sanktionierte der Kaiser den Entwurf für die Neu-
organisation der Gymnasien und Realschulen92, am 30. September folgte das
Provisorische Gesetz über die Organisation der akademischen Behörden.93
Die allgemeine Studienordnung und die provisorische Disziplinarordnung94
bildeten im Oktober darauf den vorläufigen Abschluss der Reformen, die
nun umgesetzt werden mussten.
Für die Universitäten ergaben sich damit zusammengefasst folgende
Neuerungen:95 Lehr- und Lernfreiheit wurden als zentrale Grundrechte
der Akademiker festgeschrieben, wenngleich die Lernfreiheit später durch
engere Studienpläne wieder eingegrenzt wurde. Damit verbunden war die
Abschaffung der Annual- und Semestralprüfungen, die bis dahin über die
Fortsetzung der Studien entschieden. Den Abschluss des Studiums bilde-
ten sogenannte strenge Prüfungen, die von ministeriell bestellten Kommis-
sionen abgenommen wurden. Damit wurden auch die Dissertationen und
Disputationen abgeschafft. Beratungen zu einer neuen Rigorosenordnung
fanden zwar während der Ära Thun statt, zu einer genauen Regelung, und
damit auch Wiedereinführung von Dissertationen, kam es jedoch erst im
Jahr 1872.96
Entwicklung und Reformen des österreichischen Studienwesens, Dokumente, S. 238.
90 meister, Entwicklung und Reformen des österreichischen Studienwesens, Abhandlung, S.
73–77.
91 Siehe zur Ernennung Thuns bei tHienen-adLerfLycHt, Graf Leo Thun-Hohenstein als
nachjosephinischer Vorkämpfer eines aufgeklärten Konservativismus, S. 140–141.
92 Kaiserliche Verordnung vom 16.09.1849, RGBl 393/1848.
93 Erlass des Ministeriums für Cultus und Unterricht, 30.09.1849, RGBl 401/1848.
94 Erlass des Ministeriums für Cultus und Unterricht, 13.10.1849, RGBl 416/1848.
95 Vgl. dazu auch die Übersicht bei meister, Entwicklung und Reformen des österreichischen
Studienwesens, Abhandlung, S. 77–85.
96 Siehe ebenda, S. 109.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen