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2 DIE THUN-HOHENSTEIN’SCHEN REFORMEN
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zentralen Proponenten der Gründung einer Akademie sowie deren erster
Präsident181, aber auch die Einsprüche von Finanzminister Philipp Krauß
bei den Verhandlungen um die Etablierung des Instituts für Österreichische
Geschichtsforschung an der Universität Wien.182 Letztlich vollzog sich dieser
Wandel, wenngleich langsam, aber ohne große Probleme, auch weil die noch
junge Akademie für starke Opposition zu schwach war. Im Übrigen hatte
Jarcke auch angedacht, die kaiserliche Akademie der Wissenschaften wieder
aufzulassen und die jährliche Förderung derselben stattdessen in die Uni-
versitäten zu investieren.183
Im Sinne der Förderung der Wissenschaften verteidigte Thun – und damit
folgte er auch hier Jarcke – das Prinzip der Lehrfreiheit. Allerdings vertrat
er dabei die Auffassung, dass nicht wie in Preußen eine absolute Lehrfrei-
heit gelten dürfe, sondern eine eingeschränkte, die etwa staatsgefährdende
Lehren sowie der christlichen Offenbarung widersprechende Lehren nicht zu-
ließ.184 Wahre Wissenschaft konnte für Thun nur im Rahmen der katholischen
Religion erfolgen. Der Minister entschärfte das Prinzip der Lehrfreiheit an
den Universitäten auch dadurch, dass er durch seine Personalpolitik gewisse
Personen und deren Lehre von der Universität fernhielt bzw. umgekehrt Ver-
treter der rechtshistorischen Schule bzw. Professoren von entschieden katho-
lischer Gesinnung besonders bevorzugte. Der Personalpolitik kam daher eine
enorme Rolle zu. Dies zeigt allein schon die große Zahl an Briefen im Nach-
lass Thuns, die sich mit Personalfragen beschäftigt. Wenngleich das Vorbild
Preußens im Hinblick auf die Lehrfreiheit zur Abgrenzung diente, so beendete
Thun insgesamt doch die Abschottung von den übrigen deutschen Ländern
und berief zahlreiche Professoren (und Lehrer) aus den deutschen Nachbar-
staaten. Neben dieser Förderung über die Auswahl bestimmter Personen hat
Thun auch auf strukturelle Weise bestimmte Fächer und Schulen bevorzugt,
etwa durch die Gründung bestimmter Forschungs- und Lehreinrichtungen so-
wie durch die Verankerung bestimmter Fächer in den Studienplänen. Dies
gilt vor allem für die Rechtsgeschichte und das Römische Recht, ja allgemein
für die historische Methode innerhalb der Rechtswissenschaften.185 Besonders
181 Josef Freiherr von Hammer-PurgstaLL, Erinnerungen aus meinem Leben. 1774–1852,
Wien, Leipzig 1940, S. 391.
182 Vgl. dazu bei LHotsky, Geschichte des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung
1854–1954, S. 27–28.
183 Siehe Memorandum von Karl Ernst Jarcke, Welholzen bei Traunstein 5.08.1849, Nachlass
Leo Thun-Hohenstein, A3 XXI C133, Staatliches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle Tet-
schen-Bodenbach.
184 Vgl. Die Neugestaltung der österreichischen Universitäten über Allerhöchsten Befehl dar-
gestellt von dem k.k. Ministerium für Kultus und Unterricht, S. 24–28.
185 Vgl. Lentze, Die romantisch-konservative Richtung der deutschen Rechtsgeschichte;
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen