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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 - Aufbruch in eine neue Zeit
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3.2. RECHTLICHE NEUERUNGEN FÜR DIE UNIVERSITÄT 117 Rechte verlangten, was die Überwachung der Studenten und die Bewilli- gung von akademischen Vereinen anbelangte. Der Lehrkörper der Universi- tät versprach sich davon einen mäßigenden Einfluss auf die Studenten und eine Verringerung der Kluft zwischen Professoren und Studenten, die bei ei- ner Einmischung staatlicher Behörden entstehen würde.41 Zur Bewilligung der vorgeschlagenen Ordnung kam es jedoch nicht, da im Herbst 1849 eine provisorische Disziplinarordnung42 – die wie andere provisorische Vorschrif- ten43 dauerhaft Geltung hatte – für alle Universitäten erlassen wurde. Mit dem §11 wurden Studentenverbindungen verboten und die Überwachung dieses Verbots den staatlichen Stellen übertragen. Allerdings hatten sich die Wogen nach den Sommerferien bereits geglättet und Statthalter Cajetan Bissingen44 konnte Innenminister Bach beruhigen, der offenbar von „Studenten-Excessen“ in Innsbruck gehört hatte.45 Bissin- gen tat diese Nachricht als Gerücht ab und konnte mit Sicherheit melden, nichts von studentischen Ausschweifungen gehört zu haben, zumal „in einer kleinen Stadt, wie Innsbruck, solch ein Exzess immerhin eine Art Ereignis bildet, welches in wenigen Stunden zur allgemeinen Publicität gelangt.“46 3.2. Rechtliche Neuerungen für die Universität 3.2.1. Die ersten Reformschritte in Innsbruck Am 31. März 1848 beschwerte sich Gouverneur Clemens Brandis47 bei den Studiendirektoren der Universität Innsbruck, dass die Vorlesungen aus „An- laß der neuesten politischen Ereignisse nicht durchgehend im ordentlichen 41 Böhm an die Studierenden, Innsbruck 23.06.1849, Senatssitzungsprotokolle 3, ad 278 ex 1848/49, Universitätsarchiv Innsbruck. 42 Erlaß des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 13. Oktober 1849, Z. 7215. Provi- sorische Disziplinarordnung für die Universitäten, in: Leo von Beck mannagetta/Carl von keLLe (Hgg.), Die österreichischen Universitätsgesetze, Wien 1906, S. 633–637. 43 Vgl. etwa die provisorische Bibliotheksordnung von 1826, die beinahe ein Jahrhundert Gül- tigkeit besaß. 44 Cajetan Alexander Bissingen-Nippenburg (Venedig 1806–1890 Schramberg), ab 1848 Stat- thalter für Tirol und Vorarlberg, 1855–1860 Statthalter von Venedig. 45 Siehe Bach an Bissingen, Wien 22.10.1849, Gubernium, Geheime Präsidiale, Serie I, Sign. XXIII40, Fasz. XXV, Tiroler Landesarchiv. 46 56/Geh. Präs. Bissingen an Bach, Innsbruck 25.10.1849, Gubernium, Geheime Präsidiale, Serie I, Sign. XXIII40, Fasz. III, Tiroler Landesarchiv. 47 Clemens Brandis (Graz 1798–1863 Schleinitz), 1841–1848 Landeshauptmann von Tirol, danach auch schriftstellerische Tätigkeiten.
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 Aufbruch in eine neue Zeit
Titel
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Untertitel
Aufbruch in eine neue Zeit
Autor
Christof Aichner
Verlag
Böhlau Verlag
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20847-1
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
512
Schlagwörter
University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
Kategorien
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