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3.2. RECHTLICHE NEUERUNGEN FÜR DIE UNIVERSITÄT 119
sah sie die erfolgte Beendigung der Bevormundung durch die Landesbehör-
den.
Indem sie [die Universität, C. A.] sich durch dasselbe als eine freie selbststän-
dige Corporation fühlt, erkennt sie in dieser Selbstständigkeit die Bedingung
des günstigen Fortschrittes aller wissenschaftlichen Entwicklung, und hofft
zuversichtlich, daß aus diesem ersten Keime des neuen konstitutionellen Le-
bens für sie die Kräfte der Gesinnungstüchtigkeit und Wissenschaft angetrie-
ben werden.52
Angeregt durch die neuen Vollmachten beschloss der Senat dann auch, das
Ministerium zu bitten, die Studiendirektoren als „heterogene“53 Elemente
von der Mitwirkung in den universitären Gremien auszuschließen.
Der Weg in die Selbstverwaltung der Universität war damit geebnet. Al-
lerdings erhielt der Senat nur wenige Tage nach der erwähnten Sitzung eine
weitere Mitteilung des Unterrichtsministeriums, in der die Frage der uni-
versitären Selbstverwaltung klar auf die Studienangelegenheiten begrenzt
wurde. In Fragen der Verwaltung des Studienfonds, der Universitätsge-
bäude und des Personals sollte auch weiterhin die oberste Landesbehörde
die Entscheidungsgewalt besitzen.54 Und auch die Studiendirektoren blieben
vorerst weiter im Amt, faktisch sogar bis zum Herbst 1849.55 Der Studien-
direktor der philosophischen Fakultät, Daniel Ritter von Mensi56, hatte al-
lerdings auf Grund von Auseinandersetzungen mit den Professoren seiner
Fakultät schon im Winter zuvor resigniert, um seine Enthebung angesucht
und diese auch erhalten. Der Auslöser für die Auseinandersetzung zwischen
Professoren und Direktor Mensi war im Grunde genommen trivial, er be-
rührt im Kern aber eben jene Frage der neu gewonnenen Selbstständigkeit
der Fakultäten und soll daher hier Erwähnung finden. Zudem gewährt der
Streit zwischen Professoren und Direktor interessante Einsichten in die Vor-
gänge der Fakultät in diesen Monaten.57
52 Akademischer Senat an MCU (Konzept), Innsbruck 15.04.1848, Senatssitzungsprotokolle
3, ad 134 ex 1847/48, Universitätsarchiv Innsbruck.
53 Akademischer Senat an MCU (Konzept), Innsbruck 15.04.1848, Senatssitzungsprotokolle
3, ad 134 ex 1847/48, Universitätsarchiv Innsbruck.
54 Siehe 1691/Praes. Brandis an Rektorat, Innsbruck 19.04.1848, Akten der Philosophischen
Fakultät 15, 3665/PH ex 1847/48, Universitätsarchiv Innsbruck.
55 Siehe ProBst, Geschichte der Universität Innsbruck seit ihrer Entstehung bis zum Jahre
1860, S. 343.
56 Daniel Mensi Ritter von Klarbach (1780–1863 Graz), Gubernialrat in Innsbruck, Direktor
des philosophischen Studiums.
57 Die Angelegenheit ist kurz erwähnt bei Richard scHoBer, Von der Revolution zur Kons-
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen