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5.2. DIE ERSTEN ERNENNUNGEN. GEORGE PHILLIPS UND JOHANN SCHULER 177
dienpläne war damals zwar noch in weiter Ferne, das Ziel allerdings, die
Schaffung eines Rechtsstudiums, das ähnlich dem deutschen Vorbild auf
den Fächern der Rechtsgeschichte und des Römischen Rechts basierte, lässt
der Plan, Phillips nach Österreich zu berufen, damals bereits erkennen. Der
Minister sah in der Reform des Rechtsstudiums auch die Möglichkeit, die
„Verirrung der Anschauungsweise rechtlicher und staatlicher Verhältnis-
se“26 bei den Studenten einzudämmen und damit eine Revolution wie 1848
für die Zukunft dauerhaft zu verhindern.27 Die Tatsache, dass das Studium
der Rechtsgeschichte in Österreich im Vormärz anders als in Deutschland
ein Nischendasein geführt hatte, bewirkte allerdings, dass Thun zur Durch-
führung seines Plans auf ausländische Professoren angewiesen war.
George Phillips wurde 1804 in Königsberg als Sprössling einer großbür-
gerlichen Familie geboren. Er hatte in Berlin und Göttingen die Rechte bei
Friedrich Savigny28 und Karl Friedrich Eichhorn29 studiert und sich un-
ter dem Eindruck seiner beiden Lehrer der Rechtsgeschichte zugewandt.
Mit 24 Jahren vollzog er gemeinsam mit seinem Freund Karl Ernst Jarcke
die Konversion zum katholischen Glauben und übersiedelte wenige Jahre
später nach München, wo er 1834 zum Professor der Rechtsgeschichte er-
nannt wurde. Dort verkehrte er im Görres-Kreis30 und beteiligte sich an der
Gründung der Zeitschrift Historisch-Politische Blätter für das katholische
Deutschland mit Kapital und zahlreichen Beiträgen.31 Sein wissenschaftli-
ches Interesse verlagerte sich in München auf das Kirchenrecht, innerhalb
des Faches wiederum verschrieb er sich besonders dem Versuch, die Infalli-
bilität des Papstes wissenschaftlich zu untermauern. Seine steile Karriere
in Bayern wurde allerdings jäh gebremst, als er sich 1847 mit anderen Pro-
fessoren in der Affäre um die Tänzerin Lola Montez auf die Seite des entlas-
507.
26 Die Neugestaltung der österreichischen Universitäten über Allerhöchsten Befehl darge-
stellt von dem k.k. Ministerium für Kultus und Unterricht.
27 Vgl. zu den Plänen Thuns vor allem bei Lentze, Die romantisch-konservative Richtung der
deutschen Rechtsgeschichte, S. 12–17.
28 Friedrich Carl Savigny (Frankfurt a.M. 1779–1861 Berlin), 1810–1842 Prof. für römisches
Recht an der Universität Berlin, Begründer der historischen Rechtsschule.
29 Karl Friedrich Eichhorn (Jena 1781–1854 Köln), 1811–1816 Prof. der Rechtswissenschaf-
ten an der Universität Berlin, 1817–1829 an der Universität Göttingen.
30 Zum Görres-Kreis siehe etwa Monika fink-Lang, Joseph Görres. Die Biografie, Paderborn,
München, Wien, Zürich 2013, S. 251–253, S. 270–275.
31 Vgl. Dieter aLBrecHt/Bernhard weBer, Die Mitarbeiter der Historisch-Politischen Blätter
für das Katholische Deutschland 1838–1923. Ein Verzeichnis (= Veröffentlichungen der
Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B: Forschungen 52), Mainz 1990.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen