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5.2. DIE ERSTEN ERNENNUNGEN. GEORGE PHILLIPS UND JOHANN SCHULER 181
wiß ein talentvoller Mann und ein achtungswerther Gelehrter, aber auch ein
gewaltiger Ultramontaner“53 sei. Die Furcht der Spätjosephiner vor einer ka-
tholischen Restauration wird damit klar ausgedrückt. Thun setzte sich über
diese Bedenken allerdings hinweg und schlug dem Kaiser die Berufung von
Phillips zum ordentlichen Professor des gemeinen Kirchenrechts und der
Rechtsgeschichte vor.54 Thun betonte in seinem Vortrag an den Kaiser die
Wichtigkeit der Hebung der wissenschaftlichen Qualität an den österreichi-
schen Hochschulen und bezeichnete Phillips als eine Koryphäe seines Fachs.
Nicht zuletzt bezeichnete Thun die Ernennung von Phillips als eine Beloh-
nung für die Treue der Tiroler während der Tage der Revolution. Die aller-
höchste Entschließung erfolgte am 18. November 1849.55 Thun ließ sich die
Berufung einiges kosten, denn Phillips wurde ein jährliches Gehalt von 2000
fl. zugesichert, was beinahe dem Doppelten des sonst üblichen für einen or-
dentlichen Professor in Innsbruck entsprach und dem Minimum gleichkam,
das Phillips selbst gefordert hatte. Zudem wurden Phillips, was Thun viel-
fach praktiziert hat, die Diensttaxe erlassen und ihm bereits bei Amtsantritt
zehn Dienstjahre im österreichischen Staatsdienst gutgeschrieben.
Phillips war offenbar hoch erfreut über diese Wendung in seiner Lebenssi-
tuation und versicherte bald nach seinem Amtsantritt dem Lehrerkollegium
seine kollegiale Freundschaft.56 Auch die offiziöse Zeitung Tirols, der Bothe
für Tirol und Vorarlberg, vermeldete am 7. Dezember hoch erfreut die Beru-
fung von Phillips,
der, wie laut und weit hallend auch die Stimmen seiner Gegner sei, die nicht
ermüden, ihn ultramontaner und reaktionärer Tendenzen zu beschuldigen,
gleichwohl eine Perle echt katholischer Wissenschaft genannt zu werden ver-
dient, und jenen an Geist und Ideenfülle unstreitig weit überlegen ist.57
cus.
53 Dittrich an Thun, Budussin 5.11.1849, Nachlass Leo Thun-Hohenstein, A3 XXI D6, Staat-
liches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle Tetschen-Bodenbach.
54 Vgl. Majestätsvortrag, Wien 07.11.1849, MCU, Allg. 8366 ex 1849, Österreichisches Staats-
archiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv.
55 Bissingen an das Rektorat, Innsbruck 05.12.1849, Akten des Rektorats 17, 118/R ex
1849/50, Universitätsarchiv Innsbruck. Vgl. auch Wiener Zeitung, 289 (05.12.1849), S.
3381. Dem Kaiser sollte Phillips’ Gedankenwelt damals zumindest teilweise bekannt gewe-
sen sein, denn der Hauslehrer der Erzherzöge für die geschichtlichen Fächer verwendete
Phillips „Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte“ spätestens ab 1845 als Grundlage sei-
nes Unterrichts. Siehe Walther Haas, Erziehung und Bildung Kaiser Franz Josephs, Wien
1948, S. 99.
56 Phillips an Senat, Innsbruck 20.12.1849, Akten des Rektorats 17, 118/R ex 1849/50, Uni-
versitätsarchiv Innsbruck.
57 Bothe für Tirol und Vorarlberg, 282 (07.12.1849), S. 1306.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen