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5.11. EIN ZWEITER VERTRETER FÜR DAS LEHRFACH RÖMISCHES RECHT 251
Maassen Linde um eben eine solche Empfehlung. Die beiden kannten sich
damals offenbar schon länger, die überlieferte Korrespondenz reicht jeden-
falls ins Jahr 1851 zurück und schon vorher scheint es Kontakte zwischen
ihnen gegeben zu haben, wie sich aus den Briefen schließen lässt.
Für Linde war der Brief von Maassen inhaltlich wohl keine allzu große
Überraschung, denn Minister Thun hatte bereits im Mai des Jahres an den
hessischen Staatsrat geschrieben und sich über Heinrich Fick420 aus Mar-
burg erkundigt, der sich um eine Professur des Römischen Rechts in Öster-
reich beworben hatte. In weiterer Folge bat der Minister Linde zudem, ihn
„noch auf andere hervorragende, oder wenigstens unzweifelhaft hoffnungs-
volle Romanisten, die für unsere Verhältnisse passen dürften, wo möglich
Katholiken, aufmerksam zu machen.“421 Der Minister schrieb an Linde, weil
dieser ihm schon kurz zuvor seinen Neffen Friedrich Schulte422 vermittelt
hatte, mit dem der Minister so zufrieden war, dass er ihn bald darauf nach
Prag berief.423 Linde konnte in seiner Antwort an Thun424, die uns nur als
Konzept überliefert ist, zwar vorerst keine neuen möglichen Kandidaten
nennen. Er nahm jedoch die Ankündigung Thuns, das Römische Recht und
die Rechtsgeschichte in Österreich stärker zu fördern, mit Begeisterung auf
und versicherte Thun, sich nach geeigneten Anwärtern umzuhören. Die
Bitte von Maassen knapp drei Monate später musste ihm daher gerade pas-
send kommen, sodass er Thun tatsächlich doch noch einen aussichtsreichen
jungen Romanisten empfehlen konnte.425 In der Zwischenzeit hatte Maassen
auch, wie bereits gegenüber Linde angekündigt, eine kleine romanistische
wissenschaftliche Abhandlung426 vollendet, sodass die Voraussetzungen für
420 Heinrich Fick (Kassel 1822–1895 Zürich), Jurist in Marburg, nach 1848 Jurist in Zürich, ab
1851 Prof. für Römisches Recht, Handels- und Wechselrecht an der Universität Zürich.
421 Thun an Linde, Wien 24.05.1854, N 1759, 51, Bundesarchiv Koblenz. Thun hatte sich auch
bei Moy über mögliche Kandidaten erkundigt. Moy hatte Karl Ludwig Arndts empfohlen.
Vgl. Moy an Thun, Innsbruck 19.07.1854, Nachlass Leo Thun-Hohenstein, A3 XXI D270,
Staatliches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle Tetschen-Bodenbach.
422 Johann Friedrich Schulte (Winterberg 1827–1914 Meran), ab 1854 Privatdozent an der
Universität Bonn, 1855 Prof. für Kirchenrecht und deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte
an der Universität Prag, 1873–1906 Prof. für Kirchengeschichte an der Universität Bonn.
423 Thun an Linde, Wien 24.05.1854, N 1759, 51, Bundesarchiv Koblenz; Linde an Thun (Kon-
zept), Frankfurt a. M. 31.05.1854, N 1759, 51, Bundesarchiv Koblenz.
424 Linde an Thun (Konzept), Frankfurt a. M. 31.05.1854, N 1759, 51, Bundesarchiv Koblenz.
425 Das Empfehlungsschreiben ist leider nicht erhalten, allerdings bedankt sich Maassen bei
Linde für dessen Verwendung bei Thun. Siehe Maassen an Linde, Wien 17.11.1854, N
1759, 33, Bundesarchiv Koblenz.
426 Friedrich maassen, Civilistische Erörterungen. 1. Heft: Zur Lehre von den Bedingungen,
Bonn 1854.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen