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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 - Aufbruch in eine neue Zeit
Seite - 313 -
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5.15. DIE LEHRKANZELN FÜR ZIVILRECHT 313 lastet werden könnte. Die Tiroler Landesbehörden standen dem Vorschlag der Fakultät allerdings ablehnend gegenüber und brachten im Ministerium mehrere Einwände gegen den Antrag vor: Man sprach sich einerseits gegen die Errichtung einer neuen Kanzel aus, da man nicht glaubte, dass Waser mit seinem Unterricht überlastet sei, zumal er damals zusätzlich zu seiner Tätigkeit an der Universität als unbesoldeter Referent beim Innsbrucker Stadt- und Landrecht diente. Man glaubte daher im Landespräsidium: „Er [Waser, C.A.] will daher mehr Zeit für Gegenstände, für welche er eigentlich nicht besoldet und angestellt ist.“732 Andererseits hegte man gegenüber der Person Pfaundler Misstrauen, dieser sei nämlich zwar ein Mann nicht ohne Fleiß, Kenntnis und Literatur, namentlich auch publizis- tischer Thätigkeit, steht aber hierlands im Rufe zur radikal-liberalen Partei zu gehören, und ist bei Volk und Geistlichkeit nicht in gutem Geruche. Auch vernehme ich und sehe aus den Akten, daß er um die Supplierung der Lehr- kanzel des wieder nach Frankfurt abgehenden Dr. und Professor Kerer an- suchte, aber vom jur. pol. Studien-Direktor hierzu nicht gewählt worden ist.733 Überdies glaubte man, dass die Universität nach der neuen gesetzlichen Regelung lediglich befugt sei, Besetzungsvorschläge für bereits bestehende Lehrkanzeln zu vergeben. Das Ministerium bewilligte nach diesen zahlrei- chen Einwänden den Antrag nicht, sondern verwies in der Antwort vom 8. Jänner den Antragsteller auf die Verordnung zur Anstellung von Privatdo- zenten734, die in der Zwischenzeit am 19. Dezember 1848 erlassen worden war: Demnach stünde es der Universität frei, habilitierte Privatdozenten anzustellen. Damit war der Wunsch von Pfaundler auf eine akademische Laufbahn neuerlich nicht in Erfüllung gegangen, denn er hätte sich erst ha- bilitieren und dann die unsichere Laufbahn eines Privatdozenten einschla- gen müssen, was ihm offenbar wenig attraktiv erschien. Wenig später erhielt er allerdings eine Stelle in der öffentlichen Verwal- tung. Im Jahr 1850 trat er eine Stelle als Staatsanwalts-Substitut an, die er jedoch auf Grund der Reorganisation des Justizwesens 1854 verlor. Als Ersatz wurde ihm eine Advokatenstelle in Innsbruck verliehen.735 732 Brandis an MCU, Innsbruck 26.11.1848, MCU Allg. Sign. 5, Fasz. 996, Österreichisches Staatsarchiv. 733 Ebenda. 734 Erlass des provisorischen Ministers für Unterricht vom 19. Dezember 1848, RGBl 37/1848. 735 Majestätsvortrag, Wien 06.12.1857, MCU Präs. 514/1858, Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv. Vgl. auch oBerkofLer, Die Vertretung des österreichi- schen Zivilrechts an der Innsbrucker Universität, S. 118.
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 Aufbruch in eine neue Zeit
Titel
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Untertitel
Aufbruch in eine neue Zeit
Autor
Christof Aichner
Verlag
Böhlau Verlag
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20847-1
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
512
Schlagwörter
University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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